RSA/RSI Zertifizierung
Die Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur wurde im Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971, Link RIS), novelliert durch das BGBl. 62/2011 am 29. Juli 2011, sowie durch die Verordnung über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur, BGBl. 258/2011 vom 12. August 2011, in nationales Recht umgesetzt.
Die Richtlinie 2008/96/EG sieht vor, dass insbesondere für die Durchführung von Straßenverkehrssicherheitsaudits und -überprüfungen speziell ausgebildete Straßenverkehrssicherheitsgutachter zu bestellen sind. Es war daher erforderlich, entsprechende nationale Regelungen über die Ausbildung und Zertifizierung solcher Gutachter zu schaffen.
Die FSV hat mit der Veröffentlichung des untenstehenden RVS-Paketes bereits vorab entsprechende Grundlagen geliefert, welche nach der Veröffentlichung der darauf aufbauenden gesetzlichen Grundlagen entsprechend angepasst wurden.
Als eine Grundlage für die Zertifizierung wurde eine Schulung konzipiert, deren Ziel es ist, die Weiterbildung von hoch qualifizierten Fachleuten zu ermöglichen. Das Training richtet sich an erfahrene Fachleute aus den Bereichen Straßenplanung und Verkehrssicherheit bzw. an Spezialisten aus anderen Fachbereichen, die Road Safety Audits / Road Safety Inspections im österreichischen Straßennetz durchführen wollen.
Bei der FSV wurde ein Zertifizierungsbeirat eingerichtet, welcher die fachliche Kompetenz für die Schulung und Begutachtung von Verkehrssicherheitsexperten vorweisen kann.
Die FSV hat sich somit in Österreich als kompetentes Servicecenter für die Ausbildung und Beurteilung von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern etabliert. Mittlerweile konnten bereits über 170 Experten fortgebildet werden.
Die entsprechend qualifizierten Experten können beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutachter ansuchen.