Antragstellung - Leitfaden
- Prüfung der fachlichen Voraussetzungen für die Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutacher
- Positive Absolvierung der FSV-Schulung für Straßenverkehrssicherheitsgutacher
- Download und Ausfüllen der Formulare für den Antrag auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen (es werden nur Anträge bearbeitet welchen die vorgefertigten Formulare der FSV zu Grunde liegen)
- Einreichung des Antrages auf Erstellung eines Gutachtens über das Vorliegen der Zertifizierungsvoraussetzungen inkl. Beilagen bei der FSV
- Bezahlung der von der FSV übermittelten Rechnung (1.550 € exkl. MwSt.) für die Gutachtenerstellung (Voraussetzung für die Bearbeitung)
- FSV übermittelt ein Gutachten mit der Empfehlung zur Zertifizierung an den Antragsteller
- Antrag um Zertifizierung als Straßenverkehrssicherheitsgutacher beim BMK stellen (s. Leitfaden für die Antragstellung zur Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutacher)
- Bezahlung der Gebühren für die Ausstellung des Zertifikates an das BMK
- Übermittlung des Zertifikates durch das BMK
- Eintragung in die Liste der zertifizierten Straßenverkehrssicherheitsgutacher auf der Homepage des BMK
Die Zertifizierung zum Straßenverkehrssicherheitsgutachter ist beim
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie,
Abt. IV/IVVS2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail: ivvs2@bmk.gv.at
zu beantragen.
Das Schreiben hat Name und Kontaktdaten sowie die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers zu enthalten.
Die Nachweise, Zeugnisse, Bescheinigungen etc. zur Zertifizierung, sind zum Antrag in deutscher Sprache oder erforderlichenfalls in beglaubigter Übersetzung anzuschließen.