RVS 13.03.11 "Straßenbrücken" (01.07.2021)
Diese RVS ist für die bautechnische Überwachung, Kontrolle und Prüfung von Brücken mit öffentlichem Verkehr anzuwenden.
Als Brücken mit öffentlichem Verkehr i.S. dieser RVS gelten solche, die für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind.
Für ähnliche private Bauwerke wird die Anwendung dieser RVS empfohlen.
Als Brücken i.S. dieser RVS gelten Bauwerke mit einer lichten Weite von über 2 Metern – rechtwinkelig zwischen den Widerlagern gemessen (s. RVS 13.04.11).
Sollte ein Schieneninfrastrukturbetreiber über ein eigenes Inspektionsregelwerk verfügen (z.B. RW 06.01.02 der ÖBB, DB-B62-100 der Wiener Linien), so kann dieses unter der Prämisse, dass die grundsätzlichen Inhalte der RVS Berücksichtigung finden, angewendet werden.
Verwandte Kunstbauten wie Wildquerungshilfen, Lawinen- und Steinschlaggalerien, überschüttete Tunnelbauwerke, Straßentunnel in offener Bauweise (Einhausungen, Unterflurtrassen/-strecken), Straßentunnel in Deckelbauweise u.dgl., für die keine gesonderten Prüfvorschriften bestehen, sind gleichfalls gemäß dieser RVS zu überwachen, zu kontrollieren und zu prüfen.
Inhaltsverzeichnis:
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeines
4 Laufende Überwachung
5 Kontrolle
6 Prüfung
7 Angeführte Richtlinien, Normen und Literatur
8 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien, Normen und Literatur
9 Anhang