RVS 08.03.01 "Erdarbeiten" (01.11.2021)
Diese RVS ist für Erdarbeiten in folgenden Bereichen (Erdbauwerke) anzuwenden:
● Straßen, Eisenbahnen, Flugbetriebsflächen (Verkehrswege)
● Landwirtschaftliche Wege, Güterwege, Forstwege, Radwege, Gehwege, Vegetationstragschichten (Schotterrasen)
● Lärmschutzdämme
● Wasserbau
● Siedlungswasserbau
● Lawinen- und Steinschlagschutzdämme
● Landschaftsgestaltungen wie Überschüttungen von Galerien und Tunnel in offener Bauweise, Hinterfüllungen ohne Verkehrslasten u.dgl.
Inhaltsverzeichnis:
0 Vorbemerkungen
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Untergrunderkundung
4 Benennung, Beschreibung und Klassifizierung von Boden und Fels
5 Ausführung von Erdarbeiten
6 Prüfungen
7 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen
8 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen