RVE 04.04.01 "Manipulation von entzündbaren Flüssiggasen auf Eisenbahnanlagen" (01.11.2022)
Diese RVE regelt die Manipulation (Umfüllen) von Flüssiggasen auf Eisenbahnanlagen – ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen – und verweist ggf. auf die Lagerbestimmungen.
Sie ist auf Eisenbahnanlagen und dazu gehörende Freiflächen anzuwenden.
Inhaltsverzeichnis:
0 Vorbemerkungen
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen
3 Sicherheitshinweise
4 Ausstattung der Straßenfahrzeuge sowie Ausrüstung für die Manipulation
5 Nutzungsbedingungen
6 Manipulationsbetrieb
7 Instandhaltung
8 Maßnahmen bei Vorfällen
9 Erste Löschhilfe
10 Ausbildung der Bediener
11 Anforderungen an die Beteiligten
12 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen
13 Anhang