RVS 08.22.01 "Verpressanker, Nägel und zugbeanspruchte Verpresspfähle" (01.04.2021)
Diese RVS ist für Arbeiten an Verpressankern, zugbeanspruchten Verpresspfählen und Nägeln (d.s. Verankerungselemente i.S. der ÖNORM B 1997-1-1) unter Berücksichtigung der RVS 08.21.02 anzuwenden.
Die RVS 08.22.01 „Verpressanker, Nägel und zugbeanspruchte Verpresspfähle“ wurde zusammen mit der RVS 08.05.01 „Pfähle, Schlitzwände und Micropfähle“, der RVS 08.05.04 „Tiefenverdichtung und Vertikaldrains" und der RVS 08.05.05 „Trägerverbau“ überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
Diese RVS sind technische Vertragsbedingungen der standardisierten Leistungsbeschreibung (LB-VI) und nun mit den Positionstexten der Leistungsgruppen LG20 „Spezialtiefbau“ und LG22 „Verankerungs- und Injektionsarbeiten“, abgestimmt.