Beschreibung des Aufgabengebietes
Das Aufgabengebiet des Ausschusses umfasst die Erstellung von RVE zur
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Durchführung von Messungen und Auswertungen von durch Schienenverkehr verursachten Erschütterungen und sekundären Luftschall
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Prognose von Erschütterungen und sekundärem Luftschall (Prognoseverfahren für Neu- und Umbauten von Eisenbahnstrecken sowie etwaige Prognosen bei Bestandsstrecken)
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Wahl von Maßnahmen zur Reduktion von Erschütterungen und sekundärem Luftschall, induziert durch den Schienenverkehr
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Beurteilung von Erschütterungen und sekundärem Luftschall bei Bau- und Erhaltungsarbeiten
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Der Arbeitsausschuss hat im Jahr 2023 mit der Evaluierung der Anwendungserfahrungen mit den RVE 04.02.01 bis 04.02.04 begonnen, um allfälligen Anpassungsbedarf festzustellen. Für die RVE 04.02.01 bis 04.02.03 haben die bisherigen Evaluierungen kaum Anpassungsbedarf ergeben. Für die RVE 04.02.04 hat sich in Einzelfällen gezeigt, dass durch die festgelegten Grenzwerte für Erschütterungen Nachtarbeiten teilweise eingeschränkt werden. Es war bereits für 2024 vorgesehen, hier eine Überarbeitung durchzuführen. Die Überarbeitung der ÖNORM S 9020 wird erst Ende des Jahres 2026 vorliegen. Sobald die Veröffentlichung der ÖNORM erfolgt ist, wird der AA wieder tätgi werden.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Es ist vorgesehen, die bereits gemachten Erfahrungen hinsichtlich Nachtarbeit näher zu analysieren und die Evaluierungen fortzuführen. Allenfalls erfolgt eine Anpassung der RVE 04.02.04. Die RVE 04.02.01 bis 04.02.03 sollen als Neuauflage erscheinen. Diese Vorhaben werden verschoben, da wie o.a. die ÖNORM S 9020 Überarbeitung vorher abgeschlossen sein muss.