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Voraussetzungen und Ansuchen

Die Rezertifizierung (d.h. Verlängerung der gültigen Zertifizierung nach fünf Jahren) kann frühestens ein Jahr und spätestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des bestehenden Zertifikats beantragt werden. Wichtig! Der Antrag muss zuerst im BMK erfolgen! Wenn der Antrag im BMK zuspät ankommt, wird die Zertifizierung aufgehoben.

Straßenverkehrssicherheitsgutachter in Österreich
Voraussetzung für die Rezertifizierung ist, dass

  • die vorgeschriebne Fortbildung absolviert wurde (Fortbildung zumindest im Ausmaß von 20 Ausbildungseinheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren, wobei eine Ausbildungseinheit mindestens 45 Minuten zu betragen hat. Diese ist im Rahmen eines einschlägigen Fachseminars zu absolvieren. Eine angemessene Fortbildung liegt nicht vor, wenn lediglich Fachvorträge besucht werden, die nicht den Charakter einer Lehrveranstaltung aufweisen) und
  • zumindest zwei Straßenverkehrssicherheitsaudits (RSA) oder vertiefte Straßenverkehrssicherheitsinspektionen (RSI) in fachlich korrekter Weise durchgeführt wurden (diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn jeweils ein Straßenverkehrssicherheitsaudit und eine vertiefte Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung durchgeführt wurde. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn vergleichbare Begutachtungen im Bereich von Landes- oder Gemeindestraßen durchgeführt wurden; für Audits oder Inspektionen im sekundären oder tertiären Straßennetz sind bitte die kompletten Berichte einzureichen).

 

Der Ablauf ist analog der erstmaligen Zertifizierung, wobei folgende Unterlagen vorzulegen sind:

  • Nachweise über die absolvierte Fortbildung
  • Nachweise über die durchgeführten Straßenverkehrssicherheitsaudits/-sicherheitsüberprüfungen und
  • Gutachten der Ausbildungseinrichtung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Rezertifizierung

 

Straßenverkehrssicherheitsgutachter in einem anderen Mitgliedstaat der EU
Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass der Antragsteller weiterhin über die aufrechte Berechtigung, in einem anderen Mitgliedstaat der EU die Tätigkeit eines Straßenverkehrssicherheitsgutachters auszuüben, verfügt.
Der Ablauf ist analog der erstmaligen Zertifizierung. Anzuschließen ist eine Bescheinigung über die aufrechte Berechtigung.

Bei positiver Beurteilung wird das Zertifikat für die Dauer von weiteren fünf Jahren verlängert. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhält der Antragsteller einen negativen Bescheid.