Diese Richtlinie wurde vom AA "Eisenbahnbrücken" für den AA "Bahnhofsanlagen" auf Grundlage des Kapitels "Bahnsteigzugänge" der B 45 "Technische Richtlinien für Eisenbahnbrücken, Bahnüberbrückungen und verwandte Bauwerke" der Österreichischen Bundesbahnen erstellt. Neue Erkenntnisse wurden berücksichtigt.
Die nachstehende Richtlinie gilt für
- die Neuerrichtung und
- die Erneuerung bestehender Bahnsteigzugänge (Zugänge, Auf- und Abgänge, Durchgänge) oder Teilen davon, sofern dadurch keine zusätzlichen Baumaßnahmen (z. B. Veränderung der Gleislage) ausgelöst werden von normalspurigen Haupt- und Nebenbahnen und ist auch bei Randbahnsteigen