Diese RVS ist für den Korrosionsschutz von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen im Brückenbau und bei gleichartig beanspruchten Bauwerken anzuwenden.
Für Lager und Fahrbahnübergangskonstruktionen gilt diese RVS, soweit sich wegen des endgefertigten Zustandes bei Zulieferung nicht eine Widersinnigkeit ergibt.
In Bezug auf Korrosionsschutz gelten weiters die konstruktionsspezifischen Regelungen der jeweiligen Spezialvorschriften und Spezialrichtlinien (ÖNORM B 4021, ÖNORM B 4031, ETAG 032, RVS 15.04.51).
In dieser RVS werden nicht behandelt:
- Korrosionsschutzmassnahmen bei hochfesten Stählen (z.B. Spannstähle, Tragseile)
- Kathodischer Korrosionsschutz
- Einsatz rostfreier Stähle und anderer hochlegierter Stähle
- Beschichtungsumfang von Fahrbahnübergangskonstruktionen