STANDARDISIERTE LEISTUNGSBESCHREIBUNG Verkehr und Infrastruktur (LB-VI), Version 5
Die Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI), Version 5, veröffentlicht am 01.09.2018, dient als Ausschreibungsgrundlage für weite Teile des österreichischen Tiefbaues. Sie hat sich in den letzten Jahren als praxistaugliches Standardwerk etabliert. Über 170 Fachexperten aus den Bereichen Straßenbau, Eisenbahnbau, Brückenbau, Tunnelbau, Landschaftsbau, Flussbau und Siedlungswasserbau haben an der Verbesserung und Aktualisierung des Werkes weitergearbeitet. Dabei wurden sowohl die Rückmeldungen aus der praktischen Anwendung sowie die aktuellen Entwicklungen der Normen, Gesetze und Produktneuheiten berücksichtigt. Änderungen zu Positionen gegenüber der Vorversion 4 sind gemäß RVS 01.03.12 gekennzeichnet. Diese Informationen werden auch auf dem Normdatenträger übergeben. Die Leistungsgruppennummerierung wurde beibehalten und ist an den Bauablauf in der Praxis angepasst. Neben vielen Anpassungen und Ergänzungen wurden folgende größeren Änderungen vorgenommen.
Die Ständigen Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung wurden ergänzt und angepasst. Die aktuelle Recycling- Baustoffverordnung (RBV) und der aktuelle Bundesabfallwirtschaftsplan (BAWP) wurden umgesetzt.
- Der kontinuierliche Tunnelvortrieb mit Tunnelvortriebsmaschinen wurde neu in die LB-VI aufgenommen. Dafür sind auch in der LG02 neue Positionen hinzugekommen.
- Die LG11 „Kabelarbeiten“ wurde grundlegend überarbeitet und ergänzt.
- Sämtliche Spezialtiefbau Leistungs- und Unterleistungsgruppen wurden komplett neu aufgestellt.
- Für die Herstellung einer „Arbeitsebene“ vormals „Arbeitsplanum“ wurden zu den neuen Positionen auch eine RVS 08.21.02 „Arbeitsebenen für geotechnische Baumaßnahmen“ erstellt.
- Die LG13 „Brunnenbau und Wasserversorgung“ wurde ebenfalls umfangreich überarbeitet.
- Die LG14 „Unterirdische Wiederherstellung Rohrleitungen“ und LG15 „Unterirdische Neuverlegung
- Rohrleitungen“ wurde ebenfalls grundlegend überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
- Bei der LG26 „Bituminöse Trag- und Deckschichten“ gab es einige Positionsänderungen und Neuaufnahmen von Asphaltbewehrungspositionen. Eine Position für das Vergussmaterial von Schlitzgräben wurde aufgenommen. Die Positionsanzahl dieser LG konnte deutlich reduziert werden.
- Die LG31 Beton,- Stahlbeton- und Mauerungsarbeiten, die LG32 Oberflächenschutz von Metall und LG 35 „Stahlbau“ wurden an die aktuellen Richtlinien und Normen angepasst.
- Die LG44 Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) wurde überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
- Die LG58 Materialverwertung wurde grundlegend geändert und an die neue RBV angepasst.
- Die Unterleistungsgruppen der LG90 wurden überarbeitet und die ULG 90.03 Lehrgerüstmonitoring neu erstellt.
- Eine umfangreiche Überarbeitung erhielt auch die ULG 90.82 Geotechnische Labor- und Felduntersuchungen.
- Die LG45 Verkehrszeichen wurde komplett neu aufgestellt, ausschreibungsfreundlich gestaltet, auf die preisbildenden Komponenten reduziert und von der Anzahl der Positionen deutlich schlanker gestaltet.
- Einige Regelblätter wurden neu erstellt und zahlreiche Regelblätter für die LB-VI Version 5 angepasst.
Insbesondere wurden auch in folgenden Bereichen Anpassungen vorgenommen:
- LG20 „Spezialtiefbau“, LG21 „Wasserhaltung und Wasserumleitung“
- LG22 „Verankerungs- und Injektionsarbeiten“, LG35 „Stahlbau“
- LG41 „Brückenausrüstung“, LG43 „Straßenausrüstung, Rückhaltesysteme“
- LG52 „Steinschlagschutznetzsysteme“, LG42 „Lärmschutzbauten“
- ULG 06.31 „Geokunststoffe“
- ULG 08.01 „Aushub von Gräben“ mit den korrespondierenden Regelblättern
- ULG 51.02 „Steinwurf, Steinschlichtung, Steinschüttung u.dgl.“
- ULG 28.04 „Betondeckenherstellung“
- ULG 28.05 „Fugen, Anker, Bewehrung“
Sämtliche Leistungsgruppen wurden auf die aktuelle Normung und den aktuellen RVS Stand angepasst, wobei als Grundlage für die Erstellung der Leistungsbeschreibung die RVS 01.03.12 vom 10. April 2018 fungiert. Für notwendige Ergänzungen und eine laufende Aktualisierung der LB-VI, innerhalb vertretbarer Zeitabstände wird die FSV auch in Zukunft sorgen.
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