Zulassungsunterlagen - Lärmschutz
Das Zulassungsverfahren wird mit der Einreichung der Zulassungsanträge gestartet:
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Übermittlung der firmenmäßig unterfertigten Unterlagen (Antragsformular, technische und sonstige Unterlagen versehen mit Firmen - Stempel und Unterschrift) als pdf per E-Mail an office@fsv.at, per Post oder persönlich.
Zulassungsgrundlagen:
Antrag Systemzulassung
- Neu-Zulassungen nach RVE 04.01.01 (LSW-Elemente, -Paneele, -Tore und -Türen)
Der Servisierungsvertrag wird nach Begleichung des Zulassungstarifs von der FSV-Geschäftsstelle an die antragstellende Firma gesendet.
- Neu-Zulassungen nach RVE-Arbeitspapier Nr. 1
Der Servisierungsvertrag wird nach Begleichung des Zulassungstarifs von der FSV-Geschäftsstelle an die antragstellende Firma gesendet.
- Zulassungsverlängerungen
Der Servisierungsvertrag wird nach Begleichung des Zulassungstarifs von der FSV-Geschäftsstelle an die antragstellende Firma gesendet.
- Nicht technische Änderungen für Zulassungen
Nach Begleichung des Zulassungstarifs für Änderungen werden die Änderungen in die Zulassungsurkunde und auf die Homepage der FSV übernommen.
Es wird gebeten, zu den nicht technischen Änderungen Nachweise mitzusenden, z.B. (historische) Firmenbuchauszüge.