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Zulassungsunterlagen - Lärmschutz

Zulassungsgrundlagen:

 

Antrag Systemzulassung

- Neu-Zulassungen nach RVE 04.01.01 (LSW-Elemente, -Paneele, -Tore und -Türen)

Der Servisierungsvertrag wird nach Begleichung des Zulassungstarifs von der FSV-Geschäftsstelle an die antragstellende Firma postalisch gesendet.

 

- Neu-Zulassungen nach RVE-Arbeitspapier Nr. 1

Der Servisierungsvertrag wird nach Begleichung des Zulassungstarifs von der FSV-Geschäftsstelle an die antragstellende Firma postalisch gesendet.

 

 - Zulassungsverlängerungen

Der Servisierungsvertrag wird nach Begleichung des Zulassungstarifs von der FSV-Geschäftsstelle an die antragstellende Firma postalisch gesendet.

 

 - Nicht technische Änderungen für Zulassungen

Nach Begleichung des Zulassungstarifs für Änderungen werden die Änderungen in die Zulassungsurkunde und auf die Homepage der FSV übernommen.
Es wird gebeten, zu den nicht technischen Änderungen Nachweise mitzusenden, z.B. (historische) Firmenbuchauszüge.