RVE-Zulassung Lärmschutzvorrichtungen
Lärmschutzvorrichtungen werden bei hochfrequentierten Straßen und Eisenbahnstrecken zum Lärmschutz umliegender Siedlungen eingesetzt. Im Bereich der Hochleistungsstrecken (Geschwindigkeiten bis 250 km/h) sind Lärmschutzwände (LSW) und Lärmschutzdämme auf Eisenbahnstrecken hohen Belastungen durch Druck- und Sogwirkungen der Luft ausgesetzt. Das nationale RVE-Zulassungsverfahren prüft LSW-Elemente auf deren Belastbarkeit und langfristiger Gebrauchstauglichkeit.
Ziel der Zulassung ist es auch, LSW-Elemente im hochrangigen Eisenbahnnetz einem technisch einheitlichen Qualitätsniveau zu unterwerfen. Die RVE 04.01.01 enthält die technischen Spezifikationen. Zu den LSW-Elementen zählen auch Paneele, Tore, Türen und Befestigungsdübelgruppen für LSW-Steher und werden in separaten Zulassungsverfahren anhand der RVE 04.01.01 geprüft.
Für Sonderkonstruktionen, wie bspw. Lärmschutzdämme, wird nun auch ein Zulassungsverfahren zur Bahnanwendung erforderlich. Dazu wurde das RVE-Arbeitspapier Nr. 1 entwickelt.
Im Bereich der Zulassungen finden sie die zugelassenen Systeme, sowie weitere Informationen zu den Zulassungen im Lärmschutz.