Nachhaltige Mobilität in Österreich 2024-2029
Österreich hat sich im Rahmen der UNO (Pariser Abkommen 2016) und in weiterer Folge als EU-Mitgliedsstaat zur Klimaneutralität und zu einer nachhaltigen Entwicklung bis 2050 verpflichtet. Im Europäischen Klimagesetz wurde eine Reduktion der Treibhausgase bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 rechtlich bindend verankert. Wird dieses Ziel nicht erreicht, drohen Österreich Strafzahlungen. Im Nationalen Klima- und Energieplan 2021-2030 des BMK hat sich Österreich auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 festgelegt. Dieses Ziel liegt auch dem Mobilitätsmasterplan für Österreich 2030 des BMK und den daraus abgeleiteten Teilkonzepten (z.B. Masterplan Güterverkehr 2030, Masterplan Gehen 2030, Aktionsplan Digitale Transformation in der Mobilität) zugrunde. Die im Mobilitätsmasterplan 2030 und der Verkehrssicherheitsstrategie 2021-2030 des BMK definierten Ziele sind für die Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität maßgeblich. Nachhaltige Mobilität muss sozial verträglich, sicher, ökologisch nachhaltig und ökonomisch effizient gestaltet werden. Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen bestehen weiterhin Defizite und Potenziale für Verbesserungen.
Eine Erhebung unter Mitgliedern der FSV identifizierte folgende prioritäre Handlungsfelder:
- Geschwindigkeitsregulierung
- Anpassung des Verkehrsrechts
- Ökosoziale Reformen
- Förderung der Akzeptanz
Ausgewählte Experten des FSV-Ausschusses Verkehrspolitik haben dazu ein Positionspapier zur offenen Diskussion erarbeitet: Positionspapier. Bei Fragen, Anregungen und Interesse bitte um Ihr E-Mail an die FSV (office@fsv.at) oder telefonisch (+43 1 585 55 67 -0).