Prioritäre verkehrspolitische Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in Österreich 2025-2029
Österreich hat sich im Rahmen der UNO (Pariser Abkommen 2016) und in weiterer Folge als EU-Mitgliedsstaat zur Klimaneutralität und zu einer nachhaltigen Entwicklung bis 2050 verpflichtet. Im Europäischen Klimagesetz wurde eine Reduktion der Treibhausgase bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 rechtlich bindend verankert. Wird dieses Ziel nicht erreicht, drohen Österreich Strafzahlungen. Im Nationalen Klima- und Energieplan 2021-2030 des BMK hat sich Österreich auf die Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 festgelegt. Dieses Ziel liegt auch dem Mobilitätsmasterplan für Österreich 2030 des BMK und den daraus abgeleiteten Teilkonzepten (z.B. Masterplan Güterverkehr 2030, Masterplan Gehen 2030, Aktionsplan Digitale Transformation in der Mobilität) zugrunde.
Aus einer Umfrage unter den Mitgliedern des Arbeitsausschusses „Verkehrspolitik“ und der Monitoringgruppe „Klimaübereinkommen und Verkehr“ der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV), welche Themen im Hinblick auf eine nachhaltige Mobilität derzeit am dringendsten weiter zu bearbeiten wären, ergaben sich folgende drei prioritäre Maßnahmenbereiche:
- Geschwindigkeitsregulierung inkl. Akzeptanzförderung
- Anpassung des Verkehrsrechts
- Ökosoziale Steuerreformen
Ausgewählte Experten des Ausschusses Verkehrspolitik und der Monitoringgruppe haben dazu einen Bericht zur offenen Diskussion erarbeitet: Bericht.
Bei Fragen, Anregungen und Interesse bitte um Ihr E-Mail an die FSV (office@fsv.at) oder telefonisch (+43 1 585 55 67 -0).