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RVS Richtlinien & Merkblätter
15 Brücken
15.02 Entwurf und Planung
15.02.10 Planungsgrundlagen



RVS 15.02.11 Vorkehrungen zur Brückenprüfung und -erhaltung
August 2017

Beschreibung

Diese RVS ist für Brücken im Zuge von Straßen und Wegen anzuwenden. Als Brücken i.S. dieser
RVS gelten Bauwerke mit einer senkrechten lichten Weite von über 2 Metern.
Verwandte Kunstbauten wie Lawinen- und Steinschlaggalerien, Tunnelbauwerke in offener
Bauweise, Stützbauwerke u.dgl., für die keine gesonderten Richtlinien bestehen, sind gleichfalls
nach dieser RVS zu behandeln.

Inhaltsangabe

1 Anwendungsbereich

2 Allgemeine Grundsätze

3 Zufahrts- und Zugangswege

4 Widerlager, Pfeiler und Lager

5 Tragwerke

6 Entwässerungen

7 Türen und Abdeckungen

8 Feste und bewegliche Besichtigungseinrichtungen, Brückenbefahreinrichtungen

9 Mindestmaße, Lastannahmen und Werkstoffe

10 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen

11 Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Normen und Literatur

Verbindlichkeitserklärung
Seiten 13
Ausgabedatum 1. August 2017
Verbindlich Ja, verbindlich mit 20.07.2017 durch Erlass BMVIT-300.041/0030-IV/IVVS-ALG/2017
Arbeitsausschuss BR05 Brückenerhaltung und Brückendatenbank
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 29,00 € 10 %
Download 29,00 € 10 %
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