Beschreibung |
Diese RVS ist unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze (STSG, StVO, StVZVO, ETG usw.) für die Planung, Ausführung und Überprüfung von Beleuchtungen für Straßentunnel und Galerien anzuwenden. Bei Sanierungen ist diese Richtlinie sinngemäß anzuwenden, sofern dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht widerspricht; vorrangig ist die Einheitlichkeit für den Straßenbenutzer zu beachten. Die Regelungen der Richtlinie 2009/125/EG und der ODV sind einzuhalten.
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Inhaltsangabe |
Inhaltsangabe:
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Beleuchtungsgrundlagen 4 Beleuchtungsdimensionierung 5 Steuerung und Regelung 6 Ausführung von Gerätedetails 7 Kurze Tunnel 8 Bauwerke mit natürlichem Lichteinfall 9 Überprüfung der Planungen 10 Angeführte Gesetze, Richtlinien und Normen 11 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 17.02.2020 durch Erlass 2020-0.094.486 |