Damit ist es für Sie als Kenner der LB-SW05 möglich die entsprechenden und korrespondierenden LG, ULG und Positionen in der LB-VI04 leichter zu finden und den entsprechenden Bezug herzustellen.
Zusätzlich möchten wir Sie über die in den Spezialthemen des BMLFUW zu den in der Datei SWW-2016_Version1 (PDF 4,9 MB) festgelegten Vorgaben informieren, welche Sie unter
https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-oesterreich/foerderungen/trinkwasser_abwasser/neueFRL.html
bei Downloads speichern können und auf Seite 22 unter Pkt.2.12 „Bedingungen für die Vergabe von Leistungen“ die Verwendung der Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur Version 04 vom 01.05.2015 beschrieben wird. Für Vergaben von Bauvorhaben mit prälimitierten Kosten je Förderungsantrag von über 500.000 Euro excl. Ust., ist ab 01.05.2016 bereits die LB-VI04 anzuwenden.
Dazu gibt es bereits auf Seite 12 und 13 unter 2.6 „Straßenwiederherstellungen“ unter Punkt a. „Für LB-Siedlungswasserbau Version 05“ und unter Punkt b. „Für LB-Verkehr und Infrastruktur Version 04“ die entsprechenden Hinweise auf die Informationen zu Punkt 2.12.