Beschreibung |
Diese RVS ist als Leitfaden für mögliche Ersatzmaßnahmen in möglichen Fällen einer technischen/verkehrlichen Verfügbarkeit bzw. für den Totalausfall von Anlagen oder Anlagenteilen der BuS anzuwenden. Dazu hat gemäß RVS 09.04.11, Punkt 6.4 der Straßenerhalter eigene Bewertungen vorzunehmen und daraus abzuleitende Maßnahmen festzulegen. Die möglichen Ersatzmaßnahmen sind in der enthaltenen Matrix dargestellt.
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Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Matrix Minimale Betriebsbedingungen
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