In der RVS 04.02.11 Lärmschutz ist die Vorgangsweise zur Ermittlung der Lärmbelastung durch Straßenverkehr – bis zum Vorliegen eines harmonisierten EU-Rechenverfahrens (Anhang II der Richtlinie 2002/49/EC) – festgelegt.
Praktische Erfahrungen und durchgeführte Vergleichsrechnungen zeigen bei der Software-Anwendung uneinheitliche Vorgangsweisen.
Aufgabe des Arbeitspapiers ist es, Hinweise zur EDV-Anwendung hinsichtlich der Modellerstellung und der Festlegung verschiedener Eingangsparameter im Rechenmodell bei lärmtechnischen Untersuchungen zu geben.