Beschreibung des Aufgabengebietes
Zur Entwicklung eines nachhaltig wirksamen Straßennetzes sind die Umweltbelange bei der Projektierung von Straßen entsprechend zu berücksichtigen. Ziel der RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchung“ ist es, abgestimmt auf die Anforderungen der jeweiligen Planungsstufe, die Umwelt nach einer einheitlichen Systematik zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten, Wirkungen des Vorhabens zu beschreiben und Maßnahmen zu entwickeln, damit wesentliche nachteilige Auswirkungen durch Bau und Betrieb eines Straßenprojekts vermieden, eingeschränkt oder soweit möglich ausgeglichen werden können. Die dazugehörige RVS stellt eine Art Rahmenrichtlinie dar, die entsprechend dem Bedarf in den jeweiligen Fachgebieten durch unterschiedliche Fach-RVS ergänzt wird.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Nach der Veröffentlichung 2017 wurde die RVS 04.01.11 „Umweltuntersuchung“ ins Englische übersetzt und die englische Fassung 2019 veröffentlicht.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Aufgrund der Novellierung des UVP-Gesetzes insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung der Schutzgüter „biologische Vielfalt“ sowie „Fläche“ wird bei Bedarf ein entsprechendes Änderungsblatt erstellt.