Beschreibung des Aufgabengebietes
Zweck dieses Ausschusses ist es, Richtlinien für den Entwurf, die statisch-dynamische Bemessung sowie weitere Grundlagen für erhaltungsfreundliche und langlebige Lärmschutzvorrichtungen an der Bahn zu erarbeiten. Die besonderen Anforderungen infolge der aerodynamischen Einwirkung aus dem Zugverkehr im Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn und die in einzelne Gewerke getrennte Vorgaben von Leistungen für Lärmschutzvorrichtungen benötigen entsprechende Spezifikationen und Kriterien für die Bemessung und Ausführung der einzelnen Bauteile. Dies betrifft vor allem Lärmschutzwandsteher, Absorberelemente, Absorberverkleidungen, Lärmschutzwandtüren und -tore sowie verschiedene Befestigungsmittel, die alle in der RVE 04.01.01 - Lärmschutzvorrichtungen, Technische Anforderungen und Bemessungsregeln - enthalten sind. Die Beurteilung der Kriterien, die infolge der aerodynamischen Beanspruchung aus dem Zugverkehr meist von den aktuellen Normen (z.B. hEN, EN) und Produktzulassungen (EAD) abweicht, ist daher über ein nationales Zulassungsverfahren normativ gleichwertig und technisch sinnvoll abzuwickeln. Damit wird auch der Stand der Technik eingehalten. Die notwendigen Schritte für die Erwirkung von dieser FSV-Zulassung sind in der RVE 01.05.01 – Zulassungsverfahren für aerodynamisch beanspruchte Bauarten und Bauprodukte der Bahn - enthalten.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Im vergangenen Jahr 2025 wurden im Zulassungsbeirat Eisenbahnwesen (ZB-E) folgende Schwerpunkte bearbeitet: Es wurden neue Zulassungsanträge für Bauprodukte bei Lärmschutzvorrichtungen von Herstellerfirmen eingebracht und die zugehörigen Zulassungsverfahren eingeleitet. Zwei Zulassungsanträge wurden sistiert, da vom Antragsteller keine weiteren Angaben zu den Bauprodukten mehr gemacht wurden. 2026 folgt die Fortsetzung der Bearbeitungen.
Im Arbeitsausschuss wurde ein Arbeitspapier zur RVE 04.01.01 erstellt. Dieses Arbeitspapier erhält ergänzend zur RVE, Bestimmungen über Absorberelemente aus Holzbeton mit Einzelelementhöhen von 1,0 m bis 1,5 m, über Lärmschutzwände mit Wandhöhen von mehr als 5,0 m und Vorgaben für Sonderkonstruktionen von Lärmschutzvorrichtungen. Das Arbeitspapier wurde mit 01.11.2025 in Kraft gesetzt.
Des Weiteren wurden Bestimmungen betreffend Klimarelevanz, für welche die ggst. RVE dem "FSV-Klimacheck" unterzogen wurde, neu aufgenommen. Das Arbeitspapier wurde mit 01.11.2025 in Kraft gesetzt.
An der RVE 01.05.01 – Zulassungsverfahren für aerodynamisch beanspruchte Bauarten und Bauprodukte der Bahn – wurden 2024 keine Tätigkeiten durchgeführt.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Die Schwerpunkte für das Jahr 2026 liegen im ZB-E in der Prüfung und in der Produktzulassung bzw. -verlängerung von eingereichten Bauarten und Bauprodukten. Im Arbeitsausschuss werden bei Bedarf die beiden oben angeführten RVE fortgeschrieben.