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Verkehrsmodellierung (GV09)

Kurzzeichen GV09
Bezeichnung Verkehrsmodellierung
Art Arbeitsausschuss Straße
Tätigkeitsbericht

Beschreibung des Aufgabengebietes

Verkehrsmodellierung ist eine wichtige Grundlage für die Verkehrsplanung. Für die Beurteilung der Zweckmäßigkeit von Maßnahmen, seien sie organisatorischer, verkehrsrechtlicher oder infrastrukturmäßiger Natur, im Sinne einer nachhaltigen Verkehrs- und Mobilitäts- sowie klimafreundlichen Entwicklung ist es grundsätzlich notwendig, als ersten Schritt die Abschätzung der Verkehrsnachfrage für den Prognosezeitraum vorzunehmen. Darauf aufbauend sind die Folgewirkungen abzuleiten. Deshalb ist es notwendig, die Qualitätsmerkmale von Verkehrsmodellen für eine bestmöglich valide Abschätzung der Verkehrsnachfrage zu definieren sowie Bewertungskriterien und Bewertungsindikatoren der Abbildungsqualität bereitzustellen. Darüber hinaus ist es notwendig, die für eine Beurteilung der Qualität von Verkehrsmodellergebnisse Transparenz an Daten, Methoden und Verhaltensparameter zu definieren. Dies wird im Rahmen der RVS 02.01.31 „Verkehrsplanung, Grundlagen, Verkehrsnachfragemodelle, Qualitätssicherung für Verkehrsnachfragemodelle“ sowie eines begleitenden Arbeitsberichtes durchgeführt. Ein Entwurf für dafür liegt seit Juli 2024 vor und ist in der Stellungnahme- und Überarbeitungsphase.

 

Durch eine ursprünglich vereinbarte Kooperation mit den Schwestergesellschaften von Deutschland und der Schweiz hat sich das Vorhaben verzögert. Es ist festzuhalten, dass die Abstimmung der Richtlinien nicht gelungen ist, da die Schwesterngesellschaften Indikatoren der Qualitätssicherung gewählt haben, die nicht den Regeln der Statistik folgen.

 

Es zeigt sich, dass die Überarbeitung des Richtlinienentwurfes RVS 02.01.31 schwierig ist, weil einige Mitglieder des GV09 die Themen „Unsicherheit von Verkehrsprognosen“ nicht in der derzeitigen Richtlinie behandeln wollen. Es werden dadurch negative Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren von Infrastrukturmaßnahmen befürchtet. Die Erfahrung in den vergangenen Jahren mit einer Reihe von UVP-Verfahren in der zweiten Instand des Bundesverwaltungsgerichtshofs, bei welchen Grundsätze des vorliegenden Merkblattentwurfs zur Anwendung gekommen sind, hat aber ergeben, dass im Gegensatz durch die transparente Behandlung der Prognoseunsicherheit die Verfahren diesbezüglich beschleunigt wurden. Es ist zu hoffen, dass diese Erfahrungen in den Entwurf des Merkblattes Eingang finden werden, damit im Jahr 2026 eine Fertigstellung der Richtlinie gelingt.

 

Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres

Der Arbeitsschwerpunkt des vergangenen Jahres 2025 beschäftigte sich mit der Diskussion der Streitpunkte, leider ohne Erfolg, sowie mit der textlichen Überarbeitung durch eine Subarbeitsgruppe. Es liegt allerdings noch kein überarbeiteter Entwurf vor.

 

Ausblick auf zukünftige Vorhaben

Zum Thema „Verkehrsnachfragemodellierung“ ist die inhaltliche Einigung und Fertigstellung des Merkblattes zur Qualitätssicherung von Verkehrsnachfragemodellen für das Jahr 2026 das zentrale Ziel.

Leitung
  • Sammer Gerd, em. o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn.
  • Roider Oliver, Dipl.-Ing. (stellvertr. Leitung)