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FSV AboNews Jänner 2016

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FSV AboNews Jänner 2016

 

 

Aktuelles

Veranstaltungen der FSV

FSV-Seminar
LB-VI Version 4 – Modul Wasserwirtschaft
in Graz

FSV-Infonachmittag
Visuelle Störwirkungen
in Wien

 

Aktuelles


FSV-Seminar „LB-VI Version 4 – Modul Wasserwirtschaft“ in Graz

Die Standardisierte Leistungsbeschreibung „Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)“ wurde am 01.05.2015 in erweiterter, verbesserter und aktualisierter Form veröffentlicht. Der „Siedlungswasserbau“ und „Flussbau“ wurde in diese Leistungsbeschreibung aufgenommen, daher mussten zahlreiche Leistungsgruppen umnummeriert werden.
In dem Seminar wird auf Änderungen, sowie Neuerungen, im Bereich der Wasserwirtschaft, eingegangen. Sie erhalten einen gesamten Überblick über das Modul Wasserwirtschaft, sowie erste Hilfestellungen zur Verwendung der neuen Leistungsbeschreibung.
Insgesamt wurden 8 neue Leistungsgruppen und 36 neue Unterleistungsgruppen erstellt, die Regelblätter überarbeitet. Neu eingeführt wurden beispielsweise die Unterleistungsgruppen „Verdrängungspfähle“, „Stahlwasserbau“ oder „Fahrzeugrückhaltesysteme Temporär“. Die LG "Gräben für Rohrleitungen und Kabel" sowie die ULG "Schachtabdeckungen, Einlaufgitter" wurden in einem großen Ausmaß überarbeitet.

 

FSV-Seminar in Graz
LB-VI Version 4 – Modul Wasserwirtschaft
Datum: 20. Jänner 2016
Uhrzeit: 09:00 bis 17:00 Uhr
Ort: Austria Trend Hotel Europa Graz
8020 Graz, Bahnhofgürtel 89'

 

FSV-Infonachmittag „Visuelle Störwirkungen“

Die RVS 05.06.11 "Visuelle Störwirkungen - Kriterien zu Standorten von Informationsträgern" gilt bis heute als Stand der Technik. Diese RVS ist im Sinne einer Durchführungsrichtlinie zur verkehrstechnischen Beurteilung von visuellen Störwirkungen, insbesondere von Informationsträgern für verkehrsfremde Zwecke (VIT) und für die Standortbewertung von VIT, in Ergänzung der RVS 05.06.12 „Visuelle Informationsträger für verkehrsfremde Zwecke“ anzuwenden. Sie enthält Hinweise auf Risiken; allgemeingültige sowie besondere Auflagen und Kriterien zur Vermeidung von Unfallhäufungs- und Gefahrenstellen.
Die privatrechtliche Zustimmung seitens des betroffenen Straßenerhalters ersetzt nicht die baurechtliche Genehmigung oder Bewilligung gemäß StVO zur Errichtung eines VIT. In der Regel kommen bundesrechtliche oder länderspezifische Rechtsmaterien (z.B. Verkehrsrecht, Baurecht, Gewerberecht, Eisenbahnrecht), gegebenenfalls auch andere Rechtsmaterien (z.B. Luftfahrtsrecht, Schifffahrtsrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht) zum Tragen. Fachexperte Ing. Franz Roth vom Magistrat der Stadt Wien (MA 46) wird diese Richtlinie im Rahmen eines Infonachmittages vorstellen.

 

FSV-Infonachmittag in Wien
Visuelle Störwirkungen
Datum: 02. März 2016
Uhrzeit: 14:00 bis 16:00 Uhr
Ort: FSV, 1040 Wien, Karlsgasse 5

 

Veranstaltungen der FSV

 

Tagungen

FSV-Verkehrstag mit Fachaustellung in Wien (09.06.2016)
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Infonachmittage

Visuelle Störwirkungen in Wien (02.03.2016)
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Winterdienst in Wien (09.03.2016)
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Seminare und Podiumsdiskussionen

LB-VI Version 4 - Modul Wasserwirtschaft in Graz (20.01.2016)
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Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur Version 4 in Wien (17.-18.02.2016)
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Umgang mit (kontanimiertem) Aushub in Wien (17.03.2016)
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Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur Version 4 in Graz (05.-06.04.2016)
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Schulungen

Brückeninspektoren - Aufbaulehrgang in Wien (12.-14.04.2016)
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Aspekte der Verkehrssicherheit für den städtischen Bereich in Wien (18.-19.04.2016)
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Verkehrssicherheitsauditoren und Road Safety Inspektoren in Wien (09.-13.05.2016)
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr FSV-Team
Karlsgasse 5, 1040 Wien
Tel.: +43 [1] 585 55 67
Fax: +43 [1] 585 55 67-99
Mail: office@fsv.at
Web: www.fsv.at
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Erstelldatum 21.12.2015