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Aktuelles
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Veranstaltungen der FSV
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FSV-Seminar LB-VI Version 4 – Modul Wasserwirtschaft in Graz
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FSV-Infonachmittag Visuelle Störwirkungen in Wien
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FSV-Seminar „LB-VI Version 4 – Modul Wasserwirtschaft“ in Graz
Die Standardisierte Leistungsbeschreibung „Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)“ wurde am 01.05.2015 in erweiterter, verbesserter und aktualisierter Form veröffentlicht. Der „Siedlungswasserbau“ und „Flussbau“ wurde in diese Leistungsbeschreibung aufgenommen, daher mussten zahlreiche Leistungsgruppen umnummeriert werden. In dem Seminar wird auf Änderungen, sowie Neuerungen, im Bereich der Wasserwirtschaft, eingegangen. Sie erhalten einen gesamten Überblick über das Modul Wasserwirtschaft, sowie erste Hilfestellungen zur Verwendung der neuen Leistungsbeschreibung. Insgesamt wurden 8 neue Leistungsgruppen und 36 neue Unterleistungsgruppen erstellt, die Regelblätter überarbeitet. Neu eingeführt wurden beispielsweise die Unterleistungsgruppen „Verdrängungspfähle“, „Stahlwasserbau“ oder „Fahrzeugrückhaltesysteme Temporär“. Die LG "Gräben für Rohrleitungen und Kabel" sowie die ULG "Schachtabdeckungen, Einlaufgitter" wurden in einem großen Ausmaß überarbeitet.
FSV-Seminar in Graz LB-VI Version 4 – Modul Wasserwirtschaft Datum: 20. Jänner 2016 Uhrzeit: 09:00 bis 17:00 Uhr Ort: Austria Trend Hotel Europa Graz 8020 Graz, Bahnhofgürtel 89'
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FSV-Infonachmittag „Visuelle Störwirkungen“
Die RVS 05.06.11 "Visuelle Störwirkungen - Kriterien zu Standorten von Informationsträgern" gilt bis heute als Stand der Technik. Diese RVS ist im Sinne einer Durchführungsrichtlinie zur verkehrstechnischen Beurteilung von visuellen Störwirkungen, insbesondere von Informationsträgern für verkehrsfremde Zwecke (VIT) und für die Standortbewertung von VIT, in Ergänzung der RVS 05.06.12 „Visuelle Informationsträger für verkehrsfremde Zwecke“ anzuwenden. Sie enthält Hinweise auf Risiken; allgemeingültige sowie besondere Auflagen und Kriterien zur Vermeidung von Unfallhäufungs- und Gefahrenstellen. Die privatrechtliche Zustimmung seitens des betroffenen Straßenerhalters ersetzt nicht die baurechtliche Genehmigung oder Bewilligung gemäß StVO zur Errichtung eines VIT. In der Regel kommen bundesrechtliche oder länderspezifische Rechtsmaterien (z.B. Verkehrsrecht, Baurecht, Gewerberecht, Eisenbahnrecht), gegebenenfalls auch andere Rechtsmaterien (z.B. Luftfahrtsrecht, Schifffahrtsrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht) zum Tragen. Fachexperte Ing. Franz Roth vom Magistrat der Stadt Wien (MA 46) wird diese Richtlinie im Rahmen eines Infonachmittages vorstellen.
FSV-Infonachmittag in Wien Visuelle Störwirkungen Datum: 02. März 2016 Uhrzeit: 14:00 bis 16:00 Uhr Ort: FSV, 1040 Wien, Karlsgasse 5
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FSV-Verkehrstag mit Fachaustellung in Wien (09.06.2016) mehr...
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr FSV-Team
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