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FSV AboNews November 2016

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FSV AboNews November 2016


Aktuelles

Publikationen der FSV

Veranstaltungen der FSV

FSV-Preisverleihung 2016

Wir finden neue Wege - die Jugend geht mit!

 

RVS 08.31.02

RVS 12.04.17

RVS 09.02.22

Ende des fossilen KFZ Verkehrs 2030? - Klimaschutzüberein-kommen von Paris: Was tun im Verkehrssektor?

 

 

Aktuelles

 

FSV-Preis 2016 - Wir finden neue Wege, die Jugend geht mit!

Diesjährig, am 10. November 2016, werden abermals Verfasserinnen und Verfasser von Dissertationen, Master- und Diplomarbeiten aus dem Verkehrswesen mit dem FSV-Preis, gestiftet von der Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), ausgezeichnet. Gerne laden wir Sie ein, kostenfrei an der Veranstaltung „FSV-Preis – Wir Finden neue Wege, die Jugend geht mit“ teilzunehmen. Die Themen der diesjährigen Veranstaltung sind:

  • Systemvergleich von Umschlagssystemen (Straße/Schiene) für nicht kranbare Sattelauflieger

  • Validierung der Instandsetzungsmengen der Standardelemente Gleis der ÖBB

  • Längsverschweißtes Gleis im engen Bogen - Eine Betrachtung der Gleislagestabilität

  • Reaktives Retourenmanagement. Vergleich von bestehenden Retournierungsmöglichkeiten online bestellter Ware im Rahmen eines effektiven Retourenmanagements aus Sicht der Verbraucher und Paketdienstleister

  • Entwicklung eines Prüfverfahrens zur Qualitätsbeurteilung der Asphaltmastix

  • Beurteilung der Querkrafttragfähigkeit bestehender Stahlbeton- und Spannbetonbrücken

Mitglieder der FSV können kostenlos an der Veranstaltung teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.fsv.at

 

FSV-Tagung
FSV-Preis 2016

Datum: 10. November 2016

Uhrzeit: 11:00 bis 15:15

Ort: Arcotel Wimberger, 1070 Wien, Neubaugürtel 34-36, Saal Arabella + Boheme

 

 

Modernisierung der FSV-Konferenzebene

Der Veranstaltungsbereich im Hause der FSV in der Karlsgasse 5 wurde über die Sommermonate einer kompletten Modernisierung unterzogen. Neben neuer Ton- und Videotechnik wurden auch diverse Annehmlichkeiten für Seminar- und Sitzungsteilnehmer geschaffen. Zukünftig können unter anderem digitale Geräte über USB-Anschlüsse in den Wänden aufgeladen werden. Die komplette Saaltechnik, inklusive der Klimatisierung oder der Steuerung der Sonnenblenden funktioniert über ein BUS-System, welches über Touch-Screens zu bedienen ist. Der Veranstaltungsbereich der bis zu 80 Personen Platz bietet kann nach wie vor abgetrennt werden. Die schalltechnische Entkopplung wurde indes verbessert, womit kleineren Seminar- oder Besprechungsgruppen ein komfortabler Tagungsbereich zu Verfügung steht. Die Veranstaltungstechnik in beiden Sälen ist vollwertig und getrennt voneinander nutzbar.

 

 

Ende des fossilen KFZ Verkehrs 2030? - Klimaschutzübereinkommen von Paris:

Was tun im Verkehrssektor?
Im Dezember 2015 haben sich bei der Klimakonferenz in Paris erstmals 195 Staaten auf ein Klimaabkommen geeinigt. Die Ziele des Übereinkommens sind sehr hoch gesteckt – Beispielsweise die Begrenzung des Anstiegs der Treibhausgase deutlich unter 2°C über vorindustriellem Niveau. Die derzeitigen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Zielvorgaben zu erreichen.
Aufgrund des großen Anteils des Sektors Verkehr – 45% trägt der Verkehr Verantwortung für unmittelbar freigesetzte Treibhausgase – ist ein kurzfristiges Handeln notwendig. Bis 2030 sollte der Verkauf von fossil angetriebenen KFZ eingestellt werden.
Die Auftaktveranstaltung der FSV am 14. November 2016 soll neben Informationen eine Bewusstseinsbildung bei Verkehrsfachläuten auslösen. Leitungspersonal der FSV-Ausschüsse sollen angehalten werden, in Kooperation mit der Verkehrspolitik und weiteren Verkehrsorganisationen, eine Hilfestellung zur Erreichung dieses Abkommens zu geben. Die Veranstaltung behandelt folgende Themen:

  • Einleitungsvortrag über „Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz“

  • Klimaschutzszenarien des Umweltbundesamtes
  • Kostenwirksamkeit von Verkehrsmaßnahmen zum Klimaschutz
  • Rolle der FSV zum Beitrag der Klimazielerreichung
  • Konzept eines Managementplans zum Klimaschutz - Umsetzungsmöglichkeiten in Österreich / FSV
  • Umsetzungs- und Bewusstseinsstrategien zur Akzeptanz von Verkehrsmaßnahmen
  • Podiumsdiskussion

FSV-Tagung

Ende des fossilen KFZ Verkehrs 2030? - Klimaschutzübereinkommen von Paris: Was tun im Verkehrssektor?

Datum: 14. November 2016

Zeit: ab 10:00 Uhr

Ort: FSV, 1040 Wien, Karlsgasse 5

 


Publikationen der FSV

RVS 08.31.02 Temporäre Verkehrszeichen

Diese RVS regelt die technischen Prüfkriterien und Prüfverfahren für die Zertifizierung von temporären Verkehrszeichen (TVZ) gemäß den bildlichen Darstellungen der StVZVO da diese gemäß ÖNORM EN 12899 nicht geregelt sind und auch keiner CE-Kennzeichnung bedürfen:

  • deren Zeichenbilder aus Folienteilen zusammengesetzt sind (geschnittene Bauarten) oder

  • die mittels eines geeigneten Druckverfahrens (z.B. Siebdruck, Digitaldruck) auf Folien aufgebracht sind (gedruckte Bauarten)

Sie umfasst weder die ortsfesten, vertikalen Verkehrszeichen (VZ) noch VZ-Träger, Befestigungselemente, Fundamente und Schilderbrücken. In dieser RVS wird Reflexionsmaterial für die Typen 1 und 2, das entweder auf Glaskugel- oder mikroprismatischer Basis hergestellt ist, behandelt. Die lichttechnischen Mindestanforderungen für mikroprismatische Folien sind in ÖNORM V 2050 geregelt. Sind die Anforderungen der RVS 08.23.01 bereits nachgewiesen und erfüllt, gelten die Anforderungen der gegenständlichen RVS als miterfüllt. Unabhängig davon ist ein Nachweisdokument gemäß dieser RVS nachzuweisen, um den TVZ-Hersteller-Aufkleber (s. Abb. 1) anbringen zu dürfen. Ab einem Jahr nach dem erstmaligen Ausgabedatum der gegenständlichen RVS sind nur noch temporäre Verkehrszeichen gemäß den Anforderungen der gegenständlichen RVS in Verkehr zu bringen (einschließlich Kennzeichnung des TVZ auf der Rückseite). (Neu) (01.11.2016)

 

 

RVS 12.04.17 Automatisierte Einsatzdatenerfassung - Empfehlungen
Diese RVS ist sowohl für öffentlich als auch für privatwirtschaftlich geführte Straßenwinterdienstorganisationen anzuwenden. Es werden darin die verschiedenen der Qualitätssicherung im Winterdienst dienenden technischen Möglichkeiten und zweckmäßigen Einsatzbereiche berücksichtigt. (Neu) (01.11.2016)

 

 

RVS 09.02.22 Tunnelausrüstung
Diese RVS ist unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze (STSG, StVO, ETG usw.) bei Neuplanungen von Straßentunneln anzuwenden. Bei Sanierungen gilt sie sinngemäß, sofern dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht widerspricht, vorrangig ist die Einheitlichkeit für den Tunnelbenutzer zu beachten.

Für Galerien ist diese RVS gemäß Festlegung im Punkt 7 anzuwenden. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) erstellt und hat somit hinsichtlich der brandschutzrelevanten Einrichtungen im ganzen Bundesgebiet Gültigkeit. Abweichungen sind auf Basis einer Risikobewertung mit dem zuständigen Landesfeuerwehrverband abzustimmen.

(Abänderung) (01.11.2016)

 

Veranstaltungen der FSV

 

Tagungen

FSV-Preis 2016 (10.11.2016)
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FSV-Verkehrstag 2017 & Fachausstellung (08.06.2017)

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Infonachmittage

Winterdienst (20.04.2016)

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Seminare und Podiumsdiskussionen

Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur Version 4 in Graz (08.11.2016)
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Kommunale Straßen - Block B (28.-30.11.2016)

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Kommunale Straßen - Block A (16.-19.01.2017)

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Schulungen

Verkehrssicherheitsauditoren und Road Safety Inspektoren - Fortbildungsseminar (15.-17.11.2016)
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr FSV-Team

Karlsgasse 5, 1040 Wien
Tel.: +43 [0] 1 585 55 67
Fax: +43 [0] 1 585 55 67-99
Mail: office@fsv.at
Web: www.fsv.at


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Erstelldatum 08.09.2016