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RVS Richtlinien & Merkblätter
09 Tunnel
09.02 Tunnelausrüstung
09.02.20 Betrieb und Sicherheit



RVS 09.02.22 Tunnelausrüstung
November 2010

Beschreibung

Diese RVS ist unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze (STSG, StVO, ETG usw.) bei Neuplanungen von Straßentunneln anzuwenden. Bei Sanierungen gilt sie sinngemäß, sofern dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht widerspricht, vorrangig ist die Einheitlichkeit für den Straßenbenutzer zu beachten.

Sie wurde im Einvernehmen mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) erstellt und hat somit hinsichtlich der brandschutzrelevanten Einrichtungen im ganzen Bundesgebiet Gültigkeit. Diesbezügliche Abweichungen sind auf Basis einer Risikobewertung mit dem zuständigen Landesfeuerwehrverband (LFV) abzustimmen.

Diese RVS wurde im Einvernehmen mit dem Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) als Vertreter aller Rettungsdienste erstellt. Nachdem das ÖRK überwiegend für Einsätze in Tunneln herangezogen wird, wird vorausgesetzt, dass alle anderen Sanitätsdienste die Vereinbarungen mit dem ÖRK übernehmen.

Inhaltsangabe

  1.    Vorbemerkung

  2.    Anwendungsbereich

  3.    Begriffsbestimmungen

  4.    Allgemeine Planungshinweise

  5.    Projektsgrundlagen

  6.    Ermittlung der Gefährdungsklasse

  7.    Betriebsführungs- und Anlagenkonzept

  8.    Systemauswahl

  9.    Anordnung der BuS

10.    Technische Anforderungen an die BuS

11.    Ausführung von Anlagendetails

12.    Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Richtlinien und Normen

13.    Anhang

Verbindlichkeitserklärung
Seiten 71
Ausgabedatum 1. November 2010
Ersetzt am 1. Juni 2014 durch RVS 09.02.22 Tunnelausrüstung (Juni 2014)
Arbeitsausschuss T04 Sicherheitseinrichtungen
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 111,00 € 10 %
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