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ABS - Software zur Antragserstellung

Die ABS-Software ist ein einfach zu bedienendes Hilfsmittel, mit dem jeder in wenigen Schritten einen Antrag zur Erlangung eines Bescheides zur Absicherung von Straßenbaustellen nach § 90 StVO erhält. Nach Festlegen der Örtlichkeit, des Umfang und der Dauer der Baustelle werden in Umsetzung der Vorgaben der RVS 05.05.41 „Gemeinsame Bestimmungen für alle Straßen“ und RVS 05.05.44 „Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung“ automatisch die Regelpläne, die für das jeweilige Bauvorhaben gelten, generiert und ein Antragstext vorgeschlagen. Dieser kann dann so der Behörde vorgelegt werden und auf der Baustelle umgesetzt werden.

Leistungsmerkmale:

  • Rechtskonform - erfüllt die Vorgaben nach § 90 StVO
  • Regelpläne nach RVS, dem Stand der Technik bei der Baustellenabsicherung, für Straßen im Freiland und Ortsgebiet und Landstraßen mit zahlreichen weiteren Optionen
  • Erarbeitet unter Mitarbeit der Fachexperten für die Sicherheit auf Straßenbaustellen
  • Übersichtlich und sehr einfach zu bedienen
  • Integrierte Datenbank für Behörden- und Firmenadressen
  • Verschiedene Lizenzmodelle nach Anforderung des Kunden

Und so geht´s:

  1. Firmendaten einmalig anlegen
  2. Lage des Baufeldes suchen und mit wenigen Klicks direkt in die Übersichtskarte (Landkarte oder Luftbild) einzeichnen
  3. Umfang, Art und Dauer der Baustelle eintragen
  4. Automatisches Generieren der Regelpläne und Texte nach RVS für den Antragstext
  5. Prüfen und Ausgabe des fertigen Bescheidantrages


Anwenderinformation
Die komprimierte Datei (.zip) enthält ein lizenziertes Programm (.exe) zur bedienergeführten Installation der notwendigen Dateien zur Nutzung der Software FSV-ABS sowie das Benutzerhandbuch. Zur Nutzung ist eine einmalige Aktivierung je Installation durchzuführen.

Achtung! Voraussetzung für die Verwendbarkeit der Software FSV-ABS ist ein aktuelles Microsoft-Betriebssystem sowie ein Internetzugang. Weiters sind für die Installation Administratorenrechte erforderlich.

Fair-Use „Angemessene Verwendung“: Um allen Lizenznehmern faire Bedingungen bieten zu können, gibt es Richtwerte für Anzahl der ausgegebenen Anträge. Bei massivem Überschreiten und missbräuchlicher Nutzung kann die Lizenz wieder entzogen werden.

  • FSV-ABS Antragstellung nach §90 StVO

    Jeder Bestellung der ABS-Software wird das Handbuch zur Nutzung der Software mitgesendet.

    • Abonnement

      Wählen Sie die für Sie passende Lizenzgröße entsprechend Unternehmensart, Beschäftigungsstand und Umsatz.

      • Small Lizenz

        bis zu 5 Beschäftigte bzw. bis zu € 1 Mio. Umsatz
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        (typischerweise Öffentliche Auftraggeber, Behörden, Ämter, Magistrate, Sektorenauftraggeber)

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        mehr als 100 Beschäftigte bzw. mehr als € 50 Mio. Umsatz
        (typischerweise Baukonzerne, Projektgesellschaften, ARGE)