Diese RVS ist für die Planung von Spurwegen im ländlichen Straßen- und Güterwegenetz anzuwenden. Der Anwendungsbereich umfasst Verkehrsflächen, die der Feinerschließung ländlicher Gebiete dienen und nicht Landesstraßen B und L sind.
Keine zwingende Anwendung findet diese RVS auf untergeordnete Wege (z.B. innere Erschließung ausschließlich für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Garagenzufahrten), sie kann aber in verschiedenen derartigen Fällen sinngemäß angewendet werden.