Diese RVS regelt die technischen Prüfkriterien und Prüfverfahren für die Zertifizierung von Verkehrszeichen, Verkehrszeichenträgern und Befestigungselementen im Sinne der RVS 05.02.11. Sie umfasst nicht Fundamente und Schilderbrückenkonstruktionen.
Diese RVS gilt für Verkehrszeichen (VZ) gemäß StVZVO,
- deren Zeichenbilder aus Folienteilen zusammengesetzt sind (geschnittene Bauarten) oder
- die mittels Siebdruck auf Folien aufgebracht sind (gedruckte Bauarten).
Sie umfasst Reflexionsmaterial für die Typen 1 und 2, das entweder auf Glaskugel- oder mikroprismatischer Basis hergestellt ist. Die lichttechnischen Mindestanforderungen für mikroprismatische Folien sind in ÖNORM V 2050 geregelt.