Beschreibung des Aufgabengebietes
Der Ausschuss widmet sich der Berechnung der Schallemissionen von Straßenverkehrslärm sowie Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastungen.
Am 1. November 2021 wurde die neue RVS 04.02.11 veröffentlicht. Diese RVS wurde auf Basis des neuen Anhang II zur Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ausgearbeitet (siehe auch „EU-Richtlinie 2015/996 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden“ und Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1226 der Kommission zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/49/EG hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt).
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Aufgrund der im Jahr 2021 neu herausgegebenen RVS 04.02.11 wurde die Überarbeitung des dazugehörigen RVS Arbeitspapiers Nr. 18 fortgesetzt. Neben Hinweisen zur Berechnung von Schallemissionen werden darin auch Hinweise zur Schallausbreitungsberechnung aufgenommen.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Nach Fertigstellung des RVS Arbeitspapiers Nr. 18 soll das Merkblatt RVS 04.02.13 überarbeitet werden.