Beschreibung des Aufgabengebietes
Beschäftigung mit den Verkehrsarten der aktiven Mobilität, Erstellung und Überarbeitung der RVS für den Fußverkehr (RVS 03.02.12) und Radverkehr (RVS 03.02.13). Das Gehen und Radfahren ist die ureigenste, ökologisch und sozial verträgliche Form der Mobilität. In der Verkehrsplanung und bei der Straßenraumgestaltung sind die Anforderungen der zu Fuß gehenden und Radfahrenden nach bequemer, attraktiver und sicherer Fortbewegung zu berücksichtigen. Das bedeutet vor allem ausreichend breite Gehsteige und Radverkehrsanlagen, sichere Querungsmöglichkeiten, verkehrsberuhigte, verkehrsarme und Kfz verkehrsfreie Bereiche, attraktive Gestaltung und eine ausreichende Beleuchtung. Diesen Erfordernissen ist in der Verkehrsplanung Rechnung zu tragen.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Im Frühjahr 2023 wurde mit der Überarbeitung der RVS 03.02.12 für den Fußverkehr begonnen. In die Überarbeitung der RVS fließen die Änderungen aus der 33. StVO-Novelle vom 01. Oktober 2022 und der neuen RVS 03.12.13 Radverkehr ein. Aufgrund des großen Interesses an der Mitwirkung am Arbeitsausschuss Aktive Mobilität (über 50 Expert:innen) wurden vier Unterausschüsse gegründet, in denen die inhaltliche Arbeit stattfindet. Die Entwicklungen in den Unterausschüssen werden in regelmäßigen Abständen in den Hauptausschuss getragen, um so einen reibungslosen Informations- und Erkenntnisaustausch zwischen allen Mitgliedern des Ausschusses zu gewährleisten.
Über die Webseite klimaaktiv.fsv.at des BMK werden RVS rund um aktive Mobilität kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weiters wurde die aktuelle RVS 03.02.13 Radverkehr in einer Vortragsreihe Entscheidungsträgern und Stakeholdern österreichweit vorgestellt.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Fertigstellung der RVS 03.02.12 für den Fußverkehr. Derzeit wird das Rechtsabbiegen für Radfahrende bei Rot evaluiert. Dadurch könnte es zu einer Überarbeitung des Arbeitspapier Nr. 36 „Einsatzkriterien für die Zusatztafel mit Grünpfeil für den Fahrradverkehr“ kommen.