Beschreibung des Aufgabengebietes
Bearbeitung von Fragestellungen der aktiven Mobilität mit Schwerpunkt Fuß- und Radverkehr. Erstellung und Überarbeitung der RVS für den Fußverkehr (RVS 03.02.12) und Radverkehr (RVS 03.02.13). Das Gehen und Radfahren ist die ureigenste, ökologisch und sozial verträgliche Form der Mobilität. In der Verkehrsplanung und bei der Straßenraumgestaltung sind die Anforderungen der zu Fuß gehenden und Radfahrenden nach bequemer, attraktiver und sicherer Fortbewegung zu berücksichtigen. Das bedeutet vor allem ausreichend breite Gehsteige und Radverkehrsanlagen, sichere Querungsmöglichkeiten, verkehrsberuhigte, verkehrsarme und Kfz verkehrsfreie Bereiche, attraktive Gestaltung und eine ausreichende Beleuchtung. Diesen Erfordernissen ist in der Verkehrsplanung Rechnung zu tragen.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Aufgrund des großen Interesses an der Mitwirkung an der RVS 03.02.12 (mehr als 50 beteiligte Expert:innen) erfolgte die inhaltliche Bearbeitung in vier Unterausschüssen. Zwei dieser Unterausschüsse haben ihre Arbeiten bereits abgeschlossen. Begleitend dazu wurden mehrere fachliche Konsultationen mit ausgewählten Stakeholdergruppen (u.a. Sachverständige, AG Gehen) durchgeführt. Die eingebrachten Stellungnahmen und Rückmeldungen wurden geprüft und in die Überarbeitung der Richtlinie eingearbeitet.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Fertigstellung der RVS 03.02.12 bis zum Sommer 2026. Nach der Veröffentlichung der RVS 02.03.12 wir die Richtlinie in allen Bundesländern vorgestellt. Ende 2026 ist die Überarbeitung der RVS 02.03.13 vorgesehen.