Beschreibung des Aufgabengebietes
Der Arbeitsausschuss berücksichtigt den aktuellen technischen und rechtlichen Stand in den RVS. Dabei werden Erfahrungen, Erkenntnisse, Weiterentwicklungen sowie auch bereits praktizierte neue Absicherungsstandards im Zuge der geänderten Verkehrsanforderungen laufend berücksichtigt. Im Zuge dessen werden bei Bedarf neue RVS adaptiert und ältere RVS neu überarbeitet.
Ziel ist die bessere Erkennbarkeit der Arbeitsstellen und eine optimale Führung durch die Arbeitsstelle für den Verkehrsteilnehmer sowie ein einheitliches Erscheinungsbild von Baustellen im Straßenraum.
Außerdem werden laufend aktuelle Fragen von Anwendern der Baustellenrichtlinen zu komplexen Baustellenabsicherungen, welche nicht einem Regelfall entsprechen, beantwortet und die Fachexpertise des Ausschusses übermittelt. Erkenntnisse von Fragestellungen fließen teilweise wieder in die Überarbeitung der neuen Richtlinien ein.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Die Überarbeitung und Aktualisierung der RVS 05.05 41 “Gemeinsame Bestimmungen für alle Straßen” wurde durchgeführt und zu einem großen Teil bereits abgeschlossen.
Gleichzeitig wurde die RVS 05.05.42 “Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen” im Hinblick auf einen Überarbeitungsbedarf geprüft, um Erfahrungen sowie den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik einfließen zu lassen.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Finalisierung der Richtlinie RVS 05.05 41 “Gemeinsame Bestimmungen für alle Straßen” sowie Beginn der Überarbeitung der RVS 05.05.42 “Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen” unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Wissenschaft und Technik. Dabei gibt es auch Überlegungen hinsichtlich einer Erstellung neuer, erforderlicher Absicherungspläne sowie auch ein Entfernen von wenig verwendeten Absicherungsplänen aus dem Regelwerk.