RVS Arbeitspapier Nr. 13 "Asphaltmischgut und Asphaltschichten, Anwendungshinweis zu den RVS 08.97.05, RVS 08.16.01 und RVS 11.03.21, jeweils Stand 02/2019 sowie RVS 08.97.06 und RVS 08." (01.05.2023)
Dieses Arbeitspapier enthält Anwendungshinweise im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung von Asphaltmischgut.
Inhaltsangabe:
1 Hinweis zur Anwendung der RVS 08.97.05, 08.16.01 und 11.03.21, jeweils Stand Februar 2019 sowie RVS 08.97.06 und 08.16.06, jeweils Stand September 2019 im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung von Asphaltmischgut
2 Gültigkeit des RVS-Arbeitspapieres
3 Angeführte Richtlinien und Normen