Diese RVS ist als Grundlage für die Auswahl von Kriterien für die Zustandserfassung sowie als Überblick über erhaltungsrelevante Schadensbilder auf Asphalt- und Betonstraßen anzuwenden.
Nicht enthalten sind in dieser RVS Maßnahmen zur Schadensbehebung und deren Beurteilung. Hier gelten die einschlägigen RVS.