Diese RVE ist auf Durchführung von Messungen und deren Auswertungen von durch Schienenverkehr verursachten Erschütterungen und sekundären Luftschalls anzuwenden.
Durch Erschütterungsimmissionen können im jeweils betrachteten Raum auch Sekundäreffekte wie Schwingungsbewegungen von Pflanzen, Klirren von Gläsern, Klappern von Fenstern und Türen etc. hervorgerufen werden. Diese Erscheinungen sind praktisch nicht quantifizierbar und häufig durch Zufälligkeiten des Aufstellungsorts beeinflusst, weshalb sie in die Beurteilung nicht mit einbezogen werden können.
Erschütterungen und sekundärer Luftschall zufolge Baumaßnahmen oder Erhaltungsarbeiten sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Notifikationsnummer: 2011/602/A