Beschreibung |
Diese RVS ist für Asphaltschichten anzuwenden, die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut werden. Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr i.S. dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetzen oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen. Diese RVS kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden. Bei Baulosen, welche verschiedene Straßentypen beinhalten oder wenn keine Straßentypen definiert sind, hat der Auftraggeber (AG) im Bauvertrag Festlegungen hinsichtlich der anzuwendenden Abnahmekriterien zu treffen, wobei eine eindeutige Zuordnung zu einem oder mehreren Straßentyp(en) zu treffen ist.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Asphaltmischgut 4 Einbau von Asphaltmischgut 5 Verdichtung 6 Verkehrsfreigabe 7 Anforderungen 8 Gewährleistung 9 Tabellen zu den Anforderungen an Asphaltschichten 10 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 24.01.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0006-IV/IVVS-ALG/2019 |
Arbeitsausschuss |
A06 Schichten aus Asphaltmischgut |