| Beschreibung |
Diese RVS ist für Asphaltschichten anzuwenden, welche aus Asphaltmischgut auf Grundlage des GVO-Ansatzes gemäß der RVS 08.97.06 hergestellt und die auf Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr eingebaut werden. Als Verkehrsflächen mit öffentlichem Verkehr i.S. dieser RVS gelten Flächen, welche für Fahrzeuge gemäß der StVO bzw. dem KFG oder für den Fußgängerverkehr benützbar sind oder unter das BStG, die jeweiligen Landesstraßengesetze oder unter das Güter- und Seilwegegesetz fallen. Diese RVS kann sinngemäß auch für ähnliche, private Flächen angewendet werden.
|
| Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Asphaltmischgut 4 Einbau von Asphaltmischgut 5 Verdichtung 6 Verkehrsfreigabe 7 Anforderungen 8 Übernahme und Gewährleistung 9 Abnahme-, Eingrenzungs- und Ersatzprüfungen sowie Abrechnung 10 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur 11 Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Normen
|
| Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 01.09.2019 durch Erlass BMVIT-300.041/0027-IV/IVVS-ALG/2019 |
| Arbeitsausschuss |
A06 Schichten aus Asphaltmischgut |