Beschreibung |
Diese RVS ist bei Neubau sowie bei Umbau und Ausbau für ● Straßen (ausgenommen Tunnel) mit einer JDTV von über 15.000 Kfz/24h sowie ● deren Nebenanlagen (Park-, Rast- und Kontrollplätze) mit maßgeblichen Auswirkungen auf Oberflächengewässer und Grundwasser anzuwenden. Einzelne Bestimmungen dieser RVS können sinngemäß auch für Straßen mit einer JDTV bis 15.000 Kfz/24h angewendet werden. Die RVS bildet den Stand der Reinigungstechnik für auf hochrangigen Straßen anfallenden Niederschlagswässer ab. Für die Prüfung der Auswirkungen der Ableitung von Chlorid auf Grundwasser und Oberflächengewässer (Immissionsbetrachtung) wird auf die beiden Leitfäden des BMVIT verwiesen. Quantitative Auswirkungen der Ableitung von Straßenwässern auf die Wasserführung in Oberflächengewässer und auf Grundwasserspiegellagen werden nicht behandelt. Ebenso werden naturschutzfachliche Belange nicht berücksichtigt. In wasserwirtschaftlich relevanten Bereichen können Maßnahmen erforderlich sein, die über die Anforderungen dieser RVS hinausgehen.
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Inhaltsangabe |
1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeines 4 Planung 5 Bemessung 6 Bau 7 Betrieb und Instandhaltung 8 Überprüfung gemäß § 134 WRG 9 Angeführte Literatur, Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur 10 Zusätzlich zu beachtende Gesetze, Richtlinien, Normen und Literatur
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Verbindlich |
Ja, verbindlich mit 25.09.2020 durch Erlass 2020-0.590.663 |
Arbeitsausschuss |
VU01 Boden- und Gewässerschutz |