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RVS Richtlinien & Merkblätter
09 Tunnel
09.02 Tunnelausrüstung
09.02.50 Löschsysteme



RVS 09.02.51 Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen
Juli 2014

Beschreibung

Diese RVS ist für die Planung ortsfester Brandbekämpfungsanlagen mit wässrigem Löschmittel in Straßentunneln anzuwenden. Sprinkler-Anlagen (entsprechend der nachstehenden Definition) gelten systembedingt als für den Tunnelschutz ungeeignet und sind daher nicht Gegenstand dieser RVS. Ebenso werden keine Schaumlöschanlagen und ortsbeweglichen Brandbekämpfungsanlagen behandelt.

 

Diese RVS wurde in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) erstellt und hat somit im ganzen Bundesgebiet Gültigkeit.

Inhaltsangabe

0. Vorbemerkungen

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Schutzziel

4. Anforderungen an Brandbekämpfungsanlagen und sonstige Erfordernisse

5. Betriebliche Aspekte

6. Nachweis der Anlagenwirksamkeit und Abnahmeprüfung

7. Kompensationsmöglichkeiten

8. Angeführte Richtlinien und Normen

9. Zusätzlich zu beachtende Richtlinien und Literatur

Verbindlichkeitserklärung
Seiten 11
Ausgabedatum 1. Juli 2014
Verbindlich Ja, verbindlich mit 01.07.2014 durch Erlass BMVIT-300.041/0036-IV/ST-ALG/2014
Notifikationsnummer 2013/695/A
Arbeitsausschuss T05 Belüftung und Löschsysteme
Preise
Medium Netto + USt. Anzahl
Heft 22,00 € 10 %
Download 22,00 € 10 %
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