Diese RVS gibt eine Empfehlung für Ausschreibungen von (Bau-)Leistungen, welche preisbestimmende Kostenanteile mit erwartbaren starken Preisschwankungen enthalten und daher für die Vertragspartner unzumutbare Unsicherheiten bestehen.
Gegebenenfalls kann Punkt 4 dieser RVS als Vertragsgrundlage vereinbart werden.