Beschreibung |
Diese Richtlinie ist auf die Ausarbeitung von Richtlinien und Vorschriften für das Eisenbahnwesen (RVE) anzuwenden. Vor Beginn der Arbeiten an einer Richtlinie oder einem Merkblatt ist im Wege des Generalsekretariats (GS) mittels eines Motivenberichtes (Download aus dem Mitgliederinformationssystem „FSV-Intern“) die Zustimmung des Vorstandes der FSV einzuholen. Ziel ist es, dem Eisenbahn- und Verkehrswesen ein national abgestimmtes und international angepasstes, übersichtliches, logisch aufgebautes und in sich konsistentes Regelwerk zur Verfügung zu stellen.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich und Anwendungsgrenzen 2 Begriffsbestimmungen 3 Gestaltungsgrundsätze 4 Begutachtungsverfahren 5 Veröffentlichung 6 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Publikationen 7 Anhang – Ablaufschema für RVE-Richtlinien und -Merkblätter
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Verbindlich |
Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen! |
Arbeitsausschuss |
FB-E Fachbeirat - Schiene |