Diese RVS ist für die Ausführung und Aufstellung von dauerhaft eingesetzten Fahrzeugrückhaltesysteme auf öffentlichen Straßen anzuwenden.
Die ÖNORM EN 1317 stellt das Grundsatzregelwerk zum Verständnis dieser RVS dar.
Für Fahrzeugrückhaltesysteme auf Brücken sind zusätzlich die Bestimmungen der RVS 15.04.71 einzuhalten.
Für Fahrzeugrückhaltesysteme im Vorportalbereich von Tunnelanlagen sind zusätzlich die Bestimmungen der RVS 09.01.25 einzuhalten Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind:
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Temporäre Fahrzeugrückhaltesysteme (für Baustellenabsicherungen gilt die RVS 05.05.40)
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Straßen im Ortsgebiet mit Vzul ≤ 50km/h
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Ländliche Straßen und Wege
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Absicherungen für Motorradfahrer (gem. RVS 02.02.421))
Grundsätzlich sind nur Fahrzeugrückhaltesysteme einzusetzen, die nach ÖNORM EN 1317 Teil 1, 2 und 3 erfolgreich geprüft und vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mittels Einsatzfreigabe / Zulassung freigegeben wurden.
Die Einsatzfreigabe bestätigt die Einhaltung der ÖNORM EN 1317, nationaler Normen, Richtlinien und Vorschriften. Bei Angebotslegungen ist das Vorliegen einer gültigen Einsatzfreigabe erforderlich.
In der Regel sind Fahrzeugrückhaltesysteme aus den Werkstoffen Stahl und/oder Beton herzustellen.
Der aktuelle Stand der gültigen Einsatzfreigaben ist auf der Homepage des BMVIT unter www.bmvit.gv.at / Verkehr / Straße / Verkehrstechnik / Rückhalteeinrichtungen ersichtlich.
Reparaturmaßnahmen sind nicht Gegenstand dieser RVS, da in diesen Fällen der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen ist.
Wenn Fahrzeugrückhaltesysteme aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht entsprechend den Regellösungen aufgestellt werden können, sind Lösungen zu suchen, die auf den Grundsätzen der Richtlinie aufbauen und das bestmögliche Sicherheitsniveau erreichen.