Beschreibung |
Diese RVE ist auf Eisenbahnanlagen und dazu gehörende Freiflächen anzuwenden. Sie regelt das Manipulieren (Umfüllen bzw. das Ab- und Befüllen) von brennbaren Flüssigkeiten, Altölen und Biodiesel auf Eisenbahnanlagen ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen und verweist ggf. auf die Lagerbestimmungen.
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Inhaltsangabe |
0 Vorbemerkungen 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen 3 Allgemeines 4 Gültigkeit der Bedingungen für die jeweiligen Anlagentypen und Beteiligten 5 Nutzungsbedingungen 6 Betrieb, Umwelt 7 Instandhaltung 8 Brandschutz 9 Bau, Ausrüstung und Kennzeichnung von Anlagen 10 Angeführte Gesetze, Richtlinien, Normen und Erlässe 11 Anhang
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Verbindlich |
Vom BMVIT zur Anwendung empfohlen! |