Diese RVS ist für Abdichtung von Brücken und anderen Verkehrsflächen aus Beton anzuwenden. Sie regelt die Anwendung von Ausgleichs- und Instandsetzungsmörtel für partielle Instandsetzungen unter Brückenabdichtungen.
Reaktionsharzmörtel für Kratzspachtelungen sind nicht Gegenstand dieser RVS, diese werden in der RVS 15.03.16 behandelt.