Diese RVS ist als einheitliche Grundlage zur Ersterfassung und Erstbewertung des Anlagevermögens
der Straßeninfrastruktur für die Erstellung der Eröffnungsbilanz anzuwenden. Es bietet weiters auch die Möglichkeit, das Anlagevermögen in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. 5 bis 10 Jahre) zu bewerten, um somit zeitliche Veränderungen des Netzzustandes dar stellen zu können.
Für unbebaute Flächen ist die Grundstücksbewertung anhand der Basispreise für das Grundstücksrasterverfahren des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) durchzuführen.
In der 2. Abänderung wurden die einheitlichen Farbschemen und die Bezeichnungen der Bewertungsskalen berücksichtigt, die ab nun in allen RVS zu Straßen und Kunstbauten angewendet werden.