Beschreibung des Aufgabengebietes
Erarbeitung und Fortschreibung der RVS 08.15.02 „Ungebundene Tragschichten mit Asphaltgranulat“ und der RVS 11.03.22 „Entscheidungshilfe bei der Wiederverwendung von Asphaltgranulat“
Ausgangssituation: Aus abfallrechtlicher Sicht ist Ausbauasphalt Abfall, der erst durch die Verwertung als qualitätsgesicherter Baustoff den Verlust der Abfalleigenschaft erfährt. Ausbauasphalt bildet jedoch einen wertvollen „Baustoff“, deren Wiederverwendung zur Ressourcenschonung von natürlichen Materialien und Deponievolumens führt.
Betrachtet man Länder wie Holland oder Deutschland, so sieht man, dass Recyclingasphalt zu einem sehr hohen Prozentsatz als Zugabe im Heißmischgut verwendet wird. In Österreich wird das wertvolle Fräsgut derzeit vorrangig in den ungebundenen Tragschichten eingesetzt und nur zu einem geringen Anteil in den gebundenen Tragschichten. Ziel ist die weitere Forcierung der hochwertigen Verwendung von Recyclingasphalt.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Die Überarbeitung der RVS 11.03.22 wurde im ersten Quartal 2022 begonnen, bisher fanden zehn Sitzungen statt.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Fortsetzung der Überarbeitung der RVS 11.03.22 mit dem Ziel der Finalisierung 2024.