Beschreibung des Aufgabengebietes
Der Arbeitsausschuss ist die Plattform der Sachverständigen und der Projektanten sowie der Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen für die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen. Das Ziel ist eine bundesweite einheitliche Ausstattung von schienengleichen Eisenbahnübergängen. Das Aufgabengebiet beinhaltet die Bearbeitung von Fragen und die Ausarbeitung von RVS für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit an Eisenbahnkreuzungen (EK).
Da eine EK auch für sinnes- und mobilitätseingeschränkte Personen benutzbar sein muss, wurden diese Anliegen in einer entsprechenden RVS erarbeitet.
Es werden im Arbeitsausschuss die wesentlichen technischen Grundlagen im Sinne der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) und der Änderung der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 vom 09. Oktober 2023, erstellt.
Insbesondere wurden die erforderlichen Sichträume, die notwendigen Räumzeiten und Kriterien der Ausstattung einer EK dem Stand der Technik angepasst.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Die Erstellung der RVS 03.06.11 „Straßenplanung, Eisenbahnkreuzungen, Sicherung und Ausstattung, Ausgestaltung von Straßen im Bereich von Eisenbahnkreuzungen“ unter Zugrundelegung der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) und der Änderung der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 vom 09. Oktober 2023, wurde abgeschlossen.
Es wurden die im Rahmen der Begutachtungsfrist vom 10. November bis 22. Dezember 2022 eingebrachten Stellungnahmen im Beisein der Ersteller der Einwendungen eingearbeitet.
Der Fachbeirat der FSV hat in der Sitzung am 18. April 2024 den Begutachtungsentwurf der RVS 03.06.11 „Ausgestaltung von Straßen im Bereich von Eisenbahnkreuzungen“ geprüft und für die Veröffentlichung freigegeben.
Die Veröffentlichung der RVS 03.06.11 „Ausgestaltung von Straßen im Bereich von Eisenbahnkreuzungen“ erfolgte am 01. Juni 2024.
Im Rahmen des FSV-Verkehrstages am 20. Juni 2024 erfolgte die Präsentation der RVS 03.06.11. Der Schwerpunkt wurde auf das Zusammenwirken der Sachverständigen für Straßenplanung und Eisenbahnwesen gelegt.
Die aktuelle Ausgabe der RVS 03.06.14 „Eisenbahnkreuzungen für Fußgänger und Radfahrer“ vom 01. Juli 2016 enthält unter Punkt 3.2.2 die Vorgabe an Umlaufsperren, dass Radfahrer zur Erhöhung der Aufmerksamkeit zum Absteigen gezwungen werden. Damit wird jedoch die Passierbarkeit für Fahrradanhänger und Transport-Fahrräder nicht mehr ermöglicht. Um die Durchlässigkeit für die heute gebräuchlichen Fahrradvarianten zu ermöglichen, erfolgte eine Anpassung bei der Anordnung von Umlaufsperren und somit eine Überarbeitung der RVS 03.06.14 „Eisenbahnkreuzungen für Fußgänger und Radfahrer“.
Weiters wurden aktuelle rechtliche bzw. technische Themen und Aktuelles aus der Vollziehung betreffend die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen im Arbeitsausschuss PV06 behandelt.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Die Fertigstellung der Überarbeitung der RVS 03.06.14 „Eisenbahnkreuzungen für „Fußgänger und Radfahrer“ ist im 1. Quartal 2024 vorgesehen.
Um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Planung und Ausführung bei der Sicherung der Eisenbahnkreuzungen zu gewährleisten, werden unter Berücksichtigung der Novellierung der EisbKrV vom 09. Oktober 2023, ergänzende Ausführungsbestimmungen bzw. ein Leitfaden erarbeitet.
Für die Kostenminimierung werden Planungsunterlagen bei der Ausführung von Verkehrslichtsignalanlagen in Kombination mit EK-Sicherungsanlagen erstellt.
Die Bearbeitung aktueller Problemstellungen betreffend die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
werden innerhalb des Arbeitsausschusses fortgesetzt.