Beschreibung des Aufgabengebietes
Dieser Arbeitsausschuss wurde im September 2004 installiert und umfasste zunächst zwei Aufgabenbereiche. Einerseits sollte eine RVS mit Regelskizzen für verkehrssichere Durchlassverbauten erstellt werden. Andererseits sollten generelle RVS für die Dimensionierung und Bemessung von Rohrleitungen im Straßenbau bearbeitet werden. Damit wurde vor allem neuen, zukunftsweisenden Entwicklungen auf dem Rohrsektor Rechnung getragen und eine besonders wirtschaftliche Dimensionierung bei verbesserter Qualität ermöglicht. Im Rahmen einer Sitzung des AGK-Untergrund wurde der Arbeitsausschuss reaktiviert und als erstes das Ziel gesetzt, für Durchlässe aus allen gängigen Materialien eine Regelung zu schaffen, die klar vorgibt, ab welchen Dimensionen eine statische Berechnung und mit welchen Vorgaben diese durchzuführen ist.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Für eingebettete Rohre und Durchlässe werden zwei Teile ausgearbeitet, Teil 1 (RVS 03.08.62) für eingebettete Rohre aus diversen Materialien bis etwa 2,5m, Teil 2 (RVS 15.0x.0x) für Durchlässe aus Wellstahl mit größeren Durchmessern.
Für den Teil 1 wurden die Planungsgrundsätze und die Qualitätssicherung während der Herstellung sowie die weitere Überwachung dieser Tragwerke bearbeitet.
Hinsichtlich der statischen Berechnung dieser Tragwerke wurden die gängigen Berechnungsverfahren diskutiert, wobei festgestellt wurde, dass mit Ausnahme der Berechnung nach ÖNORM B 5012 – keine Einigkeit darüber besteht, dass die gängigen Berechnungsverfahren - insbesondere für Wellstahlbauwerke - auch dem Eurocode samt nationalem Anhang entsprechen.
Nach eingehender Diskussion der gängigen Berechnungsverfahren –unter internationaler Beteiligung – wird das Berechnungsverfahren nach Pettersson und Sundquist für die Berechnungen von Tragwerken mit einer Spannweite größer als 2 m in die RVS aufgenommen.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Für das ausgewählte Berechnungsverfahren nach Pettersson & Sundquist werden die erforderlichen Vorgaben für eine eurocodekonforme Berechnung, unter Berücksichtigung der für Österreich geltenden nationalen Anhänge, definiert. Weiters ist vorgesehen, die einzelnen Nachweise im gewählten Berechnungsverfahren zu überprüfen, sodass auch die Streichung einzelner Nachweise oder ergänzende Nachweise in Betracht kommen.
In weiterer Folge wird die RVS Teil 2 (RVS 15.0x.0x) für Spannweiten größer als 2 m erarbeitet. Aus produktionstechnischer Sicht wird sich diese RVS voraussichtlich nur mehr auf die Materialien Wellstahl und Beton beziehen.