Schließen

Artenschutz (VU13)

Kurzzeichen VU13
Bezeichnung Artenschutz
Art Arbeitsausschuss Straße
Tätigkeitsbericht

Beschreibung des Aufgabengebietes

Die RVS 04.03.15 wurde 2015 fertiggestellt. Die RVS war erforderlich, da durch die bestehenden RVS für Wildlebende Säugetiere, Vogelschutz und Amphibienschutz eine Vielzahl an Artengruppen nicht abgedeckt werden. Die RVS bietet einen aktuellen und wichtigen Beitrag für eine EU-konforme, einheitliche Bewertung von Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben auf die Tier- und Pflanzenwelt.

 

Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres

Die RVS 04.03.15 wurde im Jahr 2025 im Rahmen mehrerer Ausschusssitzungen dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Im Kap. 2 wurden Begriffsbestimmungen wie z.B. „Erhaltungsgrad“ und „Erhaltungszustand“ an die neue Rechtslage angepasst sowie „Erhaltungsziel“ präzisiert. Die Einstufungskategorien gemäß Roter Liste wurden aktualisiert und um Biotoptypen ergänzt.

Im Kap. 8 wurde die Überprüfung der Aktualität der Daten präzisiert.

Die Bewertungsstufen in den Tabellen „Kriterien und Wertstufen für die naturschutzfachliche Bewertung“ Kap. 9.1. bei Biotoptypen und Tieren wurden besser aufeinander angeglichen. In Kap. 9 wurden die Artenschutzbestimmungen „Töten“ und „Fortpflanzungs- und Ruhestätten“ an die neue Rechtslage

angepasst. Jedoch genau diese Anpassung wird zurzeit gerade durch die geplante Beschleunigungsverordnung der EU so geändert, dass sie inhaltlich der aktuellen RVS entspricht bzw. sogar um die Möglichkeit schadensbegrenzender Maßnahmen erweitert.

Deshalb wurde die aktuelle Revision der RVS Artenschutz Ende Dezember 2025 „eingefroren“, damit die finale Entscheidung der Europäischen Union betreffend die Beschleunigungsverordnung abgewartet wird.

 

Ausblick auf zukünftige Vorhaben

In der zweiten Jahreshälfte von 2026 werden die bereits im Jahr 2025 diskutierten Änderungen nochmals überprüft, und inhaltliche Bereiche des unionsrechtlichen Artenschutzes der Beschleunigungsverordnung anzupassen. Außerdem wird der Stand der Technik der RVS Artenschutz nochmals überprüft insbes. auch bezüglich der seit 2024 in Kraft getretenen Wiederherstellungsverordnung.

Leitung
  • Suske Wolfgang, Dipl.-Ing.
  • Holzinger Werner, Mag. Dr. (stellvertr. Leitung)