Beschreibung des Aufgabengebietes
Zweck dieses Ausschusses ist es, Richtlinien für den Entwurf, die statisch-dynamische Bemessung sowie weitere Grundlagen für erhaltungsfreundliche und langlebige Lärmschutzvorrichtungen an der Bahn zu erarbeiten. Die besonderen Anforderungen infolge der aerodynamischen Einwirkung aus dem Zugverkehr im Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn und die in einzelne Gewerke getrennte Vorgaben von Leistungen für Lärmschutzvorrichtungen benötigen entsprechende Spezifikationen und Kriterien für die Bemessung und Ausführung der einzelnen Bauteile. Dies betrifft vor allem Lärmschutzwandsteher, Absorberelemente, Absorberverkleidungen, Lärmschutzwandtüren und -tore sowie verschiedene Befestigungsmittel, die alle in der RVE 04.01.01 - Lärmschutzvorrichtungen, Technische Anforderungen und Bemessungsregeln - enthalten sind. Die Beurteilung der Kriterien, die infolge der aerodynamischen Beanspruchung aus dem Zugverkehr meist von den aktuellen Normen (z.B. hEN, EN) und Produktzulassungen (EAD) abweicht, ist daher über ein nationales Zulassungsverfahren normativ gleichwertig und technisch sinnvoll abzuwickeln. Damit wird auch der Stand der Technik eingehalten. Die notwendigen Schritte für die Erwirkung von dieser FSV-Zulassung sind in der RVE 01.05.01 – Zulassungsverfahren für aerodynamisch beanspruchte Bauarten und Bauprodukte der Bahn - enthalten.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Im vergangenen Jahr 2024 wurden im Zulassungsbeirat Eisenbahnwesen (ZB-E) folgende Schwerpunkte bearbeitet: Es wurden neue Zulassungsanträge für Bauprodukte bei Lärmschutzvorrichtungen von einigen Herstellerfirmen eingebracht und die zugehörigen Gutachterverfahren eingeleitet. Zwei Zulassungsanträge wurden sistiert, da vom Antragsteller keine weiteren Angaben zu den Bauprodukten mehr gemacht wurden. Ein Antrag ist in Bearbeitung.
Im Arbeitsausschuss wurde die RVE 04.01.01 geringfügig fortgeschrieben. Die Überarbeitung war lediglich wegen einigen Bestimmungen betreffend der Inverkehrbringung von Bauarten und Bauprodukten - im ggst. Fall insbesondere für Lärmschutzwandelemente, -absorber, Lärmschutztüren und Lärmschutztore - erforderlich. Es wurde in der RVE präzisiert, dass die Inverkehrbringung ausschließlich nach harmonisierten Normen in Bezug auf die Bauproduktenverordnung zu erfolgen hat und nicht nach harmonisierten - technisch nicht zutreffenden - Normen. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Ausstellung des CE-Kennzeichens.
Des Weiteren wurden Bestimmungen betreffend Klimarelevanz, für welche die ggst. RVE dem "FSV-Klimacheck" unterzogen wurde, neu aufgenommen. Die überarbeitete RVE 04.01.01 trat mit 01.11.2024 in Kraft.
An der RVE 01.05.01 – Zulassungsverfahren für aerodynamisch beanspruchte Bauarten und Bauprodukte der Bahn – wurden 2024 keine Tätigkeiten durchgeführt.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Die Schwerpunkte für das Jahr 2025 liegen im ZB-E in der Prüfung und in der Produktzulassung bzw. -verlängerung von eingereichten Bauarten und Bauprodukten. Im Arbeitsausschuss werden bei Bedarf die beiden oben angeführten RVE fortgeschrieben.