Beschreibung des Aufgabengebietes
Zweck dieses Ausschusses ist es, Richtlinien für den Entwurf, die statisch-dynamische Bemessung sowie weitere Grundlagen für erhaltungsfreundliche und langlebige Lärmschutzvorrichtungen an der Bahn zu erarbeiten. Die besonderen Anforderungen infolge der aerodynamischen Einwirkung aus dem Zugverkehr im Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahn und die in einzelne Gewerke getrennte Vorgaben von Leistungen für Lärmschutzvorrichtungen benötigen entsprechende Spezifikationen und Kriterien für die Bemessung und Ausführung der einzelnen Bauteile. Dies betrifft vor allem Lärmschutzwandsteher, Absorberelemente, Absorberverkleidungen, Lärmschutzwandtüren und -tore sowie verschiedene Befestigungsmittel, die alle in der RVE 04.01.01 - Lärmschutzvorrichtungen, Technische Anforderungen und Bemessungsregeln - enthalten sind. Die Beurteilung der Kriterien, die infolge der aerodynamischen Beanspruchung aus dem Zugverkehr meist von den aktuellen Normen (z.B. hEN, EN) und Produktzulassungen (EAD) abweicht, ist daher über ein nationales Zulassungsverfahren normativ gleichwertig und technisch sinnvoll abzuwickeln. Damit wird auch der Stand der Technik eingehalten. Die notwendigen Schritte für die Erwirkung von dieser FSV-Zulassung sind in der RVE 01.05.01 – Zulassungsverfahren für aerodynamisch beanspruchte Bauarten und Bauprodukte der Bahn - enthalten.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Im vergangenen Jahr 2023 wurden im Zulassungsbeirat Eisenbahnwesen (ZB-E) mehrere Sitzungen abgehalten und folgende Schwerpunkte bearbeitet: Einerseits wurden neue Zulassungsanträge für Bauprodukte bei Lärmschutzvorrichtungen von mehreren Herstellerfirmen eingebracht und die zugehörigen Gutachterverfahren eingeleitet. Einige Zulassungsanträge wurden positiv abgeschlossen, andere sind noch in Bearbeitung. Andererseits wurden auch anstehende Verlängerungen von Zulassungen für Lärmschutzvorrichtungen bei der Bahn für die nächsten Jahre ausgesprochen.
Im Arbeitsausschuss wurde die umfangreiche Überarbeitung der RVE 04.01.01 bezüglich der aktuellen Normenlage, der Regeln für die In-Verkehr-Bringung, Montage und der Umfang der Qualitätsdokumente im Zuge der Ausführung sowie der Inhalte bei der Eigenüberwachung im Herstellerwerk abgeschlossen. Die mittlerweile auch freigegebene RVE trat mit 01.01.2024 in Kraft.
Neben der RVE 04.01.01 wurde die Bearbeitung der RVE 01.05.01 – Zulassungsverfahren für aerodynamisch beanspruchte Bauarten und Bauprodukte der Bahn - fortgeführt und ebenso erfolgreich beendet. Diese RVE beinhaltet im Wesentlichen Vorgaben für ein generelles FSV-Zulassungsverfahren für Bauteile und Bauprodukte der Bahn. Als Beispiele können hierfür z.B. Einbauten in Eisenbahntunnel oder Signalbrücken genannt werden. Damit besteht zukünftig die Möglichkeit, für weitere Bauteile und Bauprodukte, bei entsprechend vorliegenden Spezifikationen und Prüfkriterien analog zu den Lärmschutzvorrichtungen, ein nationales Zulassungsverfahren durchzuführen.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Die Schwerpunkte für das Jahr 2024 liegen im ZB-E in der Prüfung und in der Produktzulassung bzw. -verlängerung von eingereichten Bauarten und Bauprodukten. Im Arbeitsausschuss werden bei Bedarf die beiden oben angeführten RVE fortgeschrieben.