Beschreibung des Aufgabengebietes
Bei der Anwendung ingenieurbiologischer Systeme ist unbedingt darauf Bedacht zu nehmen, dass nicht jedes Bauwerk für jeden Prozess und jede Umgebung geeignet ist, um seine Wirkung in einer entsprechenden Lebensdauer zu entfalten. Hierfür sind eine kompetente Planung, Ausführung und Pflege ingenieurbiologischer Maßnahmen und Bauweisen unumgänglich.
Aus diesem Grund widmet sich dieser Arbeitsausschuss der Erstellung von Richtlinien und Handlungsanweisungen für die Anwendbarkeit, Planung, Ausführung (inkl. Übernahmekriterien) und Pflege ingenieurbiologischer Bauweisen. Auch die Harmonisierung der Begrifflichkeiten und der Nomenklatur sowie die Bewahrung und Förderung dieses Fachwissens und Handwerks ist dem Arbeitsausschuss ein großes Anliegen.
Die Verankerung ingenieurbiologischer Bauweisen in Regelwerken der FSV soll dazu führen, dass diesen naturnahen Bauweisen gegenüber Massivbauweisen, wo die möglich ist, der Vorzug gegeben bzw. eine Kombination mit rein technischen Bauweisen angestrebt wird.
Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres
Im vergangenen Jahr trat der Arbeitsausschuss elf Mal zusammen.
Der Schwerpunkt der Ausschusstätigkeit lag auf der Erstellung der RVS 08.80.01 „Ingenieurbiologische Bauweisen“. Der RVS-Entwurf konnte finalisiert und für die Begutachtung vorbereitet werden.
Parallel dazu wurde mit der Erstellung des RVS-Arbeitspapiers Nr. 37, dessen Fokus auf der Planung ingenieurbiologischer Bauweisen liegt und allgemeine Pflegehinweise beinhaltet, begonnen. Das RVS-Arbeitspapier soll in Zusammenhang mit der RVS-Richtlinie zur Anwendung kommen.
Weiters wurden die Leistungspositionen zu den in den Regelwerken erfassten ingenieurbiologischen Bauweisen für die LB-VI-07 mitgedacht und formuliert.
Ausblick auf zukünftige Vorhaben
Vorrangig erfolgt die weitere Erarbeitung und Finalisierung der RVS zu den Technischen Vertragsbedingungen Ingenieurbiologischer Bauweisen.
Zudem werden die vorhandenen Leistungspositionen in der LBVI überarbeitet, aktualisiert und durch weitere, noch ausständige Leistungspositionen ergänzt.
Technische Grundlagen zur Planung sowie Vorgaben zu Pflege und Instandhaltung ingenieurbiologischer Maßnahmen sollen in einem Merkblatt oder Arbeitspapier zusammengetragen und konkretisiert werden. In weiterer Folge kann sich daraus ggf. eine weitere RVS-Richtlinie entwickeln.
2024 sollen die RVS 08.80.01 „Ingenieurbiologische Bauweisen“ und das zugehörige RVS-Arbeitspapier Nr. 37 „Planung ingenieurbiologischer Bauweisen“ (voraussichtlicher Titel) veröffentlicht werden. Daran soll sich eine Phase zur Beobachtung der Praxistauglichkeit dieser neuen Regelwerke anschließen und in weiterer Folge die dadurch gewonnenen Erkenntnisse in die Überarbeitungen dieser Regelwerke einfließen.